Frau Klein (Deutschsprachige Anwältin in Kolumbien)
Grundsätzlich können Sie als Ausländer, der nicht in Kolumbien lebt schon ein eigenes Bankkonto eröffnen. Ein Wohnsitz in Kolumbien oder die kolumbianische Staatsbürgerschaft sind nicht Voraussetzungen für die Eröffnung eines Bankkontos.
Was allerdings schon Voraussetzung ist, ist eine Cédula de Extranjeria, ein kolumbianischer Personalausweis für Ausländer.
Einen solchen Ausweis erhalten Sie nur wenn Sie ein gültiges Aufenthaltsvisum M oder R haben. Ein solches Visum könnten Sie als Inhaber eines Unternehmens beantragen wenn die Anteile, die Ihnen gehören mindestens 100 Mindestlöhne wert sind. Das wären im Jahr 2022 COP 100.000.000. Ihre aktuellen Firmenanteile sind leider nicht ausreichend.
Dh Sie müssten Ihre Anteile auf COP 100.000.000 erhöhen, dann ein Visum M als Unternehmer beantragen, dann einen kolumbianischen Personalausweis für Ausländer. Wenn alle diese Schritte erledigt sind, können Sie ein Bankkonto eröffnen. Auf diese Konto können Sie dann ohne Bezug auf die Firma überweisen, sich Gewinne auszahlen lassen, nach Deutschland überweisen etc. Also ganz normale Bankgeschäfte. Nur Kredit erhalten Sie keinen wenn Sie nicht in Kolumbien leben.