Tag 168 – Aufarbeitung

Mittwoch, 13. Juli

Ich habe Maria gebeten mir einen Film vom Haus und von den Zimmern zu machen.

Maria schrieb:
Natürlich werde ich das, ich bin gerade auf dem Weg dorthin, aber der Verkehr hier ist unerträglich geworden. Ich denke wirklich an ein Fahrrad (lacht)

Ich schlug ihr ein E-Bike vor

Maria schrieb:
Wenn du die Schlaglöcher sehen würdest, würdest du nicht an ein Fahrrad denken. Hier sind die Fotos, die ich für dich gemacht habe (es war wieder über WeTransfer, es wird nach 30 Tagen gelöscht). Wenn die Fernseher kommen, schicke ich dir auch Bilder von denen.

Ich schrieb Frau Klein eine lange E-Mail, weil ich wissen wollte was wir damals falsch gemacht haben, bei der Gründung der Firma und wie es hätte richtig sein sollen. Sie sagte mir sie brauche mehr Informationen und die schickte ich ihr mit dieser E-Mail

Ich schreib an Frau Klein:

über dem Vertrag stand immer 

PROMESA DE CONTRATO SOCIEDAD FUTURA

Und der vorherige Anwalt sagte mir immer, das ist ein vorläufiger Vertrag. Ich solle mir einen endgültigen Vertrag oder zumindest das Gründungsprotokoll zeigen lassen.

Maria hat mir dann das gleiche geschickt aber mit folgendem Text:

CONTRATO FINAL
PROMESA DE CONTRATO SOCIEDAD FUTURA

Das hat sie wahrscheinlich selbst drüber geschrieben und selbst nicht gewusst, was ein endgültiger Vertrag ist.

Ich wusste zu dem Zeitpunkt natürlich auch nicht wie ein Gründungsprotokoll aussieht. Eigentlich weiß ich das bis heute nicht, aber wahrscheinlich hätte es die 51/49 verhindert, wodurch das ganze Schlamassel anfing mit dem Misstrauen. Maria hatte mir damals gesagt, die Firma würde nur wegen meinem Misstrauen scheitern. Selbst die 51/49 waren kein Problem. Sie meinte damals somit können wir die ersten 2 Jahre Geld sparen und hinterher ändern wir es wieder. Ihr war irgendwie nicht bewusst, was für Auswirkungen es haben könnte. Inzwischen ist vieles besser geworden. Aber noch nicht alles gut. Ich glaube auch inzwischen, dass Kolumbianer einfach Probleme mit Recht und Ordnung haben 🙂 Bei mir ist das halt irgendwie verankert. Wenn ich wegen der Steuererklärung zu meinem Steuerberater gekommen bin und gefragt habe, ob man das nicht unter den Tisch kehren könne, dann gabs immer ein NEIN. Das wäre Steuerhinterziehung davon wolle er nichts wissen. Ich bin auch so. Ich brauche Ordnung in meinen Unterlagen. Deshalb frisst mich sowas fast auf, wenn ich meinen Reisepass nicht finde oder eben die Dokumente die Sie mir geschickt hatten weg sind. 

Frau Klein antwortete mir:

Die Promesa de Contrato de Sociedad Futura wird oft bei staatlichen Ausschreibungen verwendet. Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 32 Abs 2 Ley 80 de 1993, in der aktuellen Fassung Ley 1508 de 2012. Die Idee ist, dass wenn mehrere Unternehmen gemeinsam an einer staatlichen Ausschreibung teilnehmen wollen, sie sich bewerben können, ohne davor den zeitaufwendigen Prozess der Unternehmensgründung zu durchlaufen (für den Fall, dass sie den Zuschlag nicht erhalten).

Weshalb bei einem Unternehmen, das von zwei natürlichen Personen gegründet wird ein Vorvertrag notwendig sein soll, ist mir nicht ersichtlich und entspricht auch nicht dem Gründungsvorgehen unserer Kanzlei. Wir erstellen gleich den Gesellschaftsvertrag, den beide Gesellschafter unterzeichnen. Es gibt ja keine staatlichen Gelder oder Zuschüsse, für die Sie sich bewerben möchten oder können. Allerdings haben alle Kollegen ihre eigene Arbeitsweise und eine Promesa zu unterschreiben ist auch nicht rechtlich falsch. Dh wir sehen zwar keine Notwendigkeit dafür aber es ist auch nicht ein „Fehler“ eine Promesa zu machen. Aus unserer Sicht wäre es ratsamer gewesen, gleich den finalen Vertrag zu unterschreiben und Sie hätten sich den Verwaltungsaufwand zwei Dokumente zu haben erspart. Warum es dem Kollegen lieber war so zu arbeiten, können wir nicht einschätzen, jeder Anwalt hat seinen eigenen Arbeitsstil. 

Ja, die kulturellen Unterschiede sind sicher nicht zu unterschätzen aber durchaus überwindbar. Ich freue mich, dass es mittlerweile besser läuft. 

Ich antwortete Frau Klein

aber da liegt genau das Problem. Den endgültigen Vertrag habe ich nie gesehen. Denn die Firma wurde von Maria gegründet, mit den Statuten wie sie waren, bevor Sie sie geändert haben. Mir wurde gesagt es ist eine Vollmacht vom Konsulat nötig für die Vollmacht, dass Maria die Firma gründen kann. Es gibt also einen endgültigen Vertrag den ich hätte unterschreiben können? Außerdem kam dieser Vertrag vom Anwalt über Maria und der Buchhalterin, also nicht über den Anwalt der mich mehr oder weniger nur beraten hat.

Frau Klein antwortete:

Normalerweise schon aber in Ihrem konkreten Fall nicht denn wenn Sie Vollmacht geben, die keinen weiteren Text über die genauen Umstände des Unternehmens enthält, so wie das bei Ihnen der Fall war, unterschreiben Sie nur die Vollmacht alleine. Es ist dann nicht mehr notwendig, dass Sie den Gesellschaftervertrag unterzeichnen wenn Sie eine so offene Vollmacht unterschreiben. Denn dann darf Ihr Bevollmächtigter für Sie den Gesellschaftervertrag unterschreiben, statt Ihnen – so ist es ja auch passiert. 

Wir machen das in unserer Kanzlei so, dass Vollmacht und Gesellschaftervertrag ein einziges Dokument sind. Rechtlich ist das nicht zwingend, praktisch aber ratsam. So weiß der Betroffene, was er unterschreibt und was in seinem Namen gegründet wird und es gibt keine Überraschungen. Sie haben leider  – wissentlich oder unwissentlich- einen „Blankoschein“ unterschrieben mit der Vollmacht. 

Die Vollmacht, die Sie unterschrieben haben war, – absichtlich oder unabsichlich, das kann ich nicht beurteilen-  so allgemein gehalten, dass Sie es Frau Diaz rechtlich erlaubt haben, eine Firma zu gründen, ohne nähere Angaben unter welchen Parametern genau. Das ist rechtlich in Ordnung aber nicht besonders ratsam. Daher machen wir das nie so. Aber das ist wieder Arbeitsstil eines jeden Anwalts und in dem Fall Buchhalters.

Ich hatte noch eine weitere Frage an Frau Klein:

Ist es mir als nicht in Kolumbien lebende Person erlaubt in Kolumbien ein Bankkonto zu eröffnen und dort hin Geld zu überweisen, auch ohne Bezug auf die Firma? Bzw. kann ich mir Gewinne unserer Firma dann auf dieses Konto auszahlen lassen?

Frau Klein antwortete:

Grundsätzlich können Sie als Ausländer, der nicht in Kolumbien lebt schon ein eigenes Bankkonto eröffnen. Ein Wohnsitz in Kolumbien oder die kolumbianische Staatsbürgerschaft sind nicht Voraussetzungen für die Eröffnung eines Bankkontos. 

Was allerdings schon Voraussetzung ist, ist eine Cédula de Extranjeria, ein kolumbianischer Personalausweis für Ausländer. 

Einen solchen Ausweis erhalten Sie nur wenn Sie ein gültiges Aufenthaltsvisum M oder R haben. Ein solches Visum könnten Sie als Inhaber eines Unternehmens beantragen wenn die Anteile, die Ihnen gehören mindestens 100 Mindestlöhne wert sind. Das wären im Jahr 2022 COP 100.000.000.  Ihre aktuellen Firmenanteile sind leider nicht ausreichend. 

Dh Sie müssten Ihre Anteile auf COP 100.000.000 erhöhen, dann ein Visum M als Unternehmer beantragen, dann einen kolumbianischen Personalausweis für Ausländer. Wenn alle diese Schritte erledigt sind, können Sie ein Bankkonto eröffnen.  Auf diese Konto können Sie dann ohne Bezug auf die Firma überweisen, sich Gewinne auszahlen lassen, nach Deutschland überweisen etc. Also ganz normale Bankgeschäfte. Nur Kredit erhalten Sie keinen wenn Sie nicht in Kolumbien leben. 

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