Mittwoch, 23. März
Diese ganze Bürokratie war ermüdend. Ich fragte Herr Schmitt ob er mir einen solchen Beschluss der Aktionärsversammlung aufsetzen könnte. Da der Fehler mit dem capital pagado (gezahltes Kapital) auch noch nicht behoben war, fragte ich ihn, ob ihr hierfür auch was schreiben könnte. Am Liebsten wäre es mir inzwischen wenn sich Maria mit Ihnen in Verbindung setzt, schrieb ich ihm, Sie können ihr vielleicht besser direkt vermitteln was benötigt wird. Wäre das in Ordnung für Sie?
Ich schrieb Maria, dass sie bitte zustimmt und sich mit dem Anwalt in Verbindung setzt, da es nun um die Anerkennung meiner Auslandsinvestition geht, müssen einige rechtliche Schritte eingeleitet werden. Ich schrieb ihr: Ich bin ausländischer Investor. Es muss alles genau gemacht werden, damit ich hier als ausländischer Investor anerkannt werde. Wichtig ist bei der Handelskammer ändern zu lassen, dass noch keine 90 Millionen eingezahlt wurden. Wir brauchen einen Beschluss einer Aktionärsversammlung, dass das Grundkapital von 90 auf 130 Millionen erhöht wird, andernfalls wird mein Geld nicht anerkannt.
In einer weiteren E-Mail schrieb ich Maria, dass ich denke, dass es noch ein Problem geben wird. Nämlich mit ihrer Bezahlung. Wenn sie einfach 5 Millonen im Monat entnimmt, sind das aus meiner Sicht vorzeitig entnommene Gewinne und diese sind in Kolumbien mit 30% zu versteuern. Dadurch wären es auch keine Kosten. Wir sollten darüber nachdenken, ob du ein echtes Gehalt bekommst. Dann wären die 5 Millionen auch echte Kosten für die Firma und die Steuer auf Gewinne würde sinken.
Da mir das nicht aus dem Kopf ging und ich es genau wissen wollte, schrieb ich wieder Herr Schmitt an. Deshalb erklärte ich ihm, wie wir die Gewinne bzw. die Ausschüttung machen wollen und ich wollte wissen ob und wie das möglich ist.
Maria antwortete mir, dass sie keine Probleme hat den Anwalt zu treffen. Außerdem verstand sie nicht ganz die Problematik mit ihrer Bezahlung. Was genau sie meinte, hatte ich nicht verstanden.
Herr Schmitt antwortete mir:
Bzgl. des Punktes Gewinnausschüttung müsste man in erster Linie die Statuten der Gesellschaft im Hinblick auf diesen Punkt analysieren.
Prinzipiell üblich ist, dass eine S.A.S. einmal im Jahr ausschüttet, auf Basis des jährlichen Jahresabschlusses. Monatlich Zahlungen an den Geschäftsführer würde ich grundsätzlich als Geschäftsführergehalt, nicht als Gewinnausschüttung, laufen lassen.
Und dann kam diese Mail von Herrn Schmitt:
ich hoffe Sie sehen es mir nach, dass ich trotz der reibungslosen und sehr guten Zusammenarbeiten nicht verlängere. Es sieht immer mehr nach einem Dauerauftrag aus und ich bitte um Verständnis, dass ich u.a. wegen des konkreten Geschäftsgegenstands der Firma nicht zu sehr ins operative Geschäft einsteigen möchte.
Na super dachte ich, ausgerechnet jetzt. Also schrieb ich ihm:
wäre es möglich eventuell nochmal zu verlängern, so dass Sie mir die entsprechenden Dinge aufsetzen könnten die ich brauche.
Für mich geht es darum, dies jetzt zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen.
Ich habe mal zusammengetragen was noch zu machen wäre
– Die Korrektur dass noch kein Geld auf das Konto gekommen ist.
– Die Korrektur des Grundkapitals
– Die Korrektur das keine Rücklagen gebildet werden müssen
Das wären die 3 Dinge die noch offen sind.
Wäre es möglich für Sie diese 3 Dinge für mich noch zu übernehmen?
Ich schrieb Maria eine riesige E-Mail: Als erstes schrieb ich ihr, dass der Anwalt nicht mehr mit mir zusammenarbeiten möchte und warum. Foltern wir Menschen oder töten wir sie? Trotzdem möchte ich, dass wir es jetzt so machen wie der Anwalt es gesagt hat. Ich schrieb Maria was wir in Skype besprechen sollten
1. Gewinnbeteiligungsvereinbarung, was ist möglich
2. Unterzeichnung der Aktienübertragung
3. Kopie des Personalausweises und des Berufsausweises von Alejandra
4. Nächste Schritte
4.1 Korrektur unserer Satzung, dass noch kein Geld eingegangen ist. (Wir brauchen einen Gesellschafterbeschluss)
4.2 Korrektur unserer Satzung, dass das Stammkapital von 90 Millionen auf 130 Millionen erhöht wird. (Wir brauchen einen Gesellschafterbeschluss)
4.3 Korrektur unserer Satzung, dass wir keine Rücklagen bilden müssen. (Wir brauchen einen Gesellschafterbeschluss)
4.4 Im Brief an die Bank muss der Betrag ebenfalls von 90 auf 130 Millionen geändert werden.
4.5 Wenn 4.1-4.4 erledigt sind erfolgt die Geldüberweisung (also ca. Mai 2025 lol) (den Witz konnte ich mir nicht verkneifen)
Maria antwortete mir, ich traue deinem Anwalt nicht. Es wäre nicht richtig, wenn er Ratschläge gibt, aber diese nicht zu Ende bringt, genauso ist sie verärgert, dass er sich nicht mit ihr treffen möchte nur wegen unseres Geschäftsthemas. Maria meinte mit einem Lachen, wir werden ihn foltern und dann töten, er hat es verdient.