Donnerstag, 5. Mai
Frau Klein antwortete mir in der Nacht
Steuerrecht mache ich leider nicht alleine sondern ausschließlich zusammen mit unserer Steuerberatungskanzlei. Die Auskunft kann ich so also leider nicht direkt erteilen, ich könnte allerdings ein Steuerkonzept anbieten, damit das Sinn macht, müssten Sie mir aber konkrete Beträge als Beispiele nennen z.B ein Szenario A und ein Szenario B die konkret eintreten könnten, dann kann ich Ihnen Grenzwerte nennen sowie Beträge ab denen überhaupt erst Einkommensteuer und Gewinnsteuer anfallen; für die Einkommen und die Gewinnsteuer die Steuerlast berechnen lassen und sonstige Steuer die für das Unternehmen relevant sind angeben. In Kolumbien gibt es mehrere Steuerarten die relevant sind für Ihr Unternehmen, dh je nachdem, wie Sie Ihre Buchungen machen, fällt die entsprechende Steuer an und auch je nachdem was Sie wie verkaufen, alle diese Informationen zum Unternehmen müsste ich haben, damit so ein Konzept aussagekräftig ist. Ich müsste bezüglich der Kosten für so ein Konzept aber mit der Steuerberatungskanzlei Rücksprache machen. Wir können darin auch angeben, wie Sie die entsprechenden Entnahmen in der Buchhaltung ein- und ausbuchen müssen, damit die Steuerlast für das Unternehmen möglichst gering ist.
Was ich Ihnen aber sagen kann ist, dass sowohl die Gewinn als auch die Einkommenssteuer jährlich bemessen werden. Es ist daher unerheblich, wie oft im Jahr Sie auszahlen. Die Steuer fällt auch an wenn Sie das Geld abziehen, dh Sie versteuern nicht den Betrag, der am Ende des Jahres am Konto liegt sondern die Umsätze und Gewinne, die Sie in der Tat erzielt haben, angerechnet werden Ausgaben, in unterschiedlichem Ausmaß, je nachdem um welche Art der Ausgabe es sich handelt. Ein Konzept macht aber nur mit konkreten Beispielen Sinn, sonst müssen wir Ihnen ein kleines Buch über kolumbianisches Steuerrecht für Unternehmen schreiben die Auslandsbezug haben 😉 kolumbianisches Steuerrecht ist leider um einiges komplizierter als deutsches weil es zum Teil recht unlogisch ist und es viele Arten von Steuern gibt. Für die Quellsteuer, die für Sie auch sehr relevant ist weil Sie sie bei der Preisgestaltung an den Endkunden berücksichtigen müssen, wäre auch wichtig zu wissen, mit wem Sie wo Ihre Umsätze machen. Steuer IVA zahlen Sie auch. ICA genauso. Dh neben der Einkommenssteuer, die für Sie selbst und Frau Diaz anfällt, fällt für das Unternehmen auf alle Fälle IVA, ICA und Quellsteuer an, ganz egal, ob Sie Gewinn machen oder ob es überhaupt Dividenden gibt, die Sie auszahlen können. Die Gewinnsteuer des Unternehmens lässt sich noch am Leichtesten gering halten. IVA am Schwersten. Um hier eine sinnvolle Beratung machen zu können, müssten wir das Geschäftsmodell im Detail kennen. Ferner ist relevant, wie Sie Ihre Einnahmen machen. In Kolumbien ist alles elektronisch verbunden, dh Ihre Bank leitet Ihre Daten direkt an die Steuerbehörde weiter. Die Steuerbehörde erfährt auf Komma genau was auf Ihrem Bankkonto passiert und hat den genauen Betrag, den Sie jährlich am Konto haben, einschließlich Kreditkartenbewegungen. Von dem Austausch der in Kolumbien zwischen Bank und Steuerbehörde besteht, können die europäischen Steuerbehörden nur träumen….. Am Ende des Jahres erhalten Sie ein E-Mail der Steuerbehörde, die Ihnen sagt, Sie müssen Steuer zahlen weil Sie den Grenzwert mit Kreditkartenzahlungen überschritten haben – so genau ist das hier. Alles was mit elektronischen Zahlungen zu tun hat, ist der Steuerbehörde zu 100% bekannt.
Ich antwortete ihr
vielen Dank für die Antwort.
für mich ist wichtig zu wissen, dass es keinen Unterschied macht ob ich vierteljährlich einen Gewinn ausgezahlt bekomme oder jährlich.
Können Sie mir vielleicht noch sagen, ob für unsere Angestellte so ein Arbeitsvertrag wie ihn Maria und ihre Buchhalterin für Maria vorgeschlagen hatte, für unsere Angestellten möglich ist.
Wir haben als Angestellte: Reinigungskraft, Sicherheitspersonal, Fotograf und einen sogenannten Moderator, der die Modelle sprachlich vor der Kamera unterstützt.
Letztendlich vermieten wir unsere Studios an Modelle, die sich dann im Internet präsentieren. Es ist unserer Firma nicht erlaubt, diese Modelle selbst einzustellen.
Unser Einnahmen sind ganz einfach. Jedes Modell hat einen Account bei einem entsprechenden Internetportal. Der Internetseitenbetreiber überweist unserer Firma dann einen gewissen Betrag, je nachdem wie lange das Modell online war. Einen Anteil von diesem Betrag behält unsere Firma dann als Studiomiete ein, den anderen Teil erhält das Modell. Das ist wie wir Einnahmen generieren.
Dann hatte ich auch noch was entweder nicht richtig verstanden oder es war völlig sinnfrei es in den Statuten zu haben. Es ging um die Einschränkung wieviel Geld Maria ausgeben durfte ohne bei mir nachzufragen. Denn so wie ich es gelesen habe, ging es bei der Einschränkung lediglich um Barabhebung oder vielleicht noch Kreditkartenzahlungen. Bei einer Überweisung sah ich keine Einschränkung.
Also fragte ich Frau Klein:
Geht es hier lediglich um die Beschränkung einer Barabhebung? Denn wenn ich es richtig lese bzw. übersetzt habe lese ich das so, dass wenn Maria was über das Bankkonto kauft, sie keinerlei Beschränkung hat. Habe ich das richtig verstanden?
Bezüglich der Angestelltenverträge antwortete Frau Klein
Ja, natürlich ist das möglich! Für die Reinigungskraft, den Moderator und das Sicherheitspersonal macht es Sinn, einen echten Arbeitsvertrag zu wählen. Für den Fotograf könnten Sie auch einen Werkvertrag (contrato de prestación de servicios) machen außer Sie wollen ihn wirklich Vollzeit oder Teilzeit uneingeschränkt haben, zu einer gewissen Uhrzeit und in einem echten Angestelltenverhältnis, bei dem Sie ihm permanent Aufträge erteilen. Ansonsten wenn der Fotograf nur gelegentlich benötigt wird und dann wieder nicht, ginge auch ein Werkvertrag. Wenn der Fotograf aber täglich bei Ihnen im Studio arbeiten soll, würde ich ihm auch einen Arbeitsvertrag geben. Insbesondere auch wenn die Fotos exklusiv sein sollen. Fotografen mit Werkvertrag sind echte Selbstständige und teilen die Fotos oft auf Ihren eigenen Seiten, dh Sie müssen dem Fotograf das explizit vertraglich verbieten wenn er das nicht tun soll. Dh je mehr Sie bestimmen und einschränken wollen, desto mehr spricht für den Arbeitsvertrag auch für den Fotografen.
Bezüglich der Modelle, diese arbeiten dann voll selbständig (was für Ihr Unternehmen gut und rechtlich völlig in Ordnung ist) und haben mit Ihnen einen Werkvertrag weil der Internetanbieter, nehme ich an, den Gesamtbetrag an Sie bezahlt und nicht an die Modelle und Sie die Modell abzüglich dem Betrag, den Sie einbehalten, weiter bezahlen. Beim Werkvertrag müssen Sie darauf achten, dass Sie die Quellsteuer für die Modelle einbehalten und abführen und dass die Modelle ihre Versicherungszahlungen vorweisen bevor Sie auszahlen – so wie Frau Diaz für sich selbst vorgeschlagen hatte (bei den Modellen und dem Fotograf geht das rechtlich, bei den Modellen ist das rechtlich das einzig sinnvolle, beim Fotografen müssen Sie überlegen, nur der GF kann nicht mit Werkvertrag tätig sein). Hier müssen Sie ganz sauber arbeiten, damit die Modelle nicht behaupten können, sie waren angestellt. Das wird sonst sehr teuer und eine Klage ist schnell gewonnen wenn Sie regelmäßig die gleichen Modelle zahlen. Wenn die Modelle immer wechseln ist das nicht so heikel aber ich denke, Sie wollen langfristig mit einer größeren Gruppe von Modellen arbeiten oder? Wenn Sie permanent an jemanden zahlen und nicht nachweisen können was die vertragliche Grundlage war, nicht die Zahlung für Versicherung seitens des Modells selbst als Selbstständige nachweisen, nicht die Quellsteuer (retención en la fuente) einbehalten und abführen, wir gesetzlich Arbeitsvertrag vermutet und Klagen fast immer zu Gunsten der angeblichen Arbeitnehmer aus. Es sollte also schon mit den Modellen auch Verträge geben. Das ist auch wichtig falls Sie mal eine Kontrolle von Behörden haben.
Bezüglich dem Mietverhältnis macht es sicher Sinn, dass Sie sich in dem Sektor in Bogotá einmieten wo hauptsächlich Webcam Studios arbeiten. Dort sollte alles ganz gut funktionieren. Dort wird aber auch verstärkt von den Behörden kontrolliert, daher sollten Sie in der Buchhaltung alles ganz sauber haben. Kürzlich hat es in einem Wohngebiet in Bogotá viele Beschwerden von Anrainern gegeben weil plötzlich so viele Webcam Studios in Wohnanlagen aufgetaucht sind. Solche Situationen sollten Sie möglichst vermeiden aber da kennt sich Frau Diaz sicher gut aus.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, ich bin sicher, dass das Geschäftsmodell sehr sehr lukrativ ist. Sie werden kaum wo so gute und so hübsche Modelle finden wie in Kolumbien, die gerne vor WebCams arbeiten. Ich finde es gut, dass Sie sich von Anfang an rechtlich absichern und alles auf sichere Beine stellen, so haben Sie mit dem Geschäft sicher langfristig Freude. Das ist am Anfang alles sehr mühsam, erspart Ihnen aber später viele Probleme.
Bezüglich meiner Frage wegen der Einschränkung des Betrages den Maria ungefragt ausgeben darf schrieb Frau Klein
Ganz richtig, dir Einschränkung ist nur für Verträge und Geschäfte. Wenn Sie Barabhebungen oder Überweisungen beschränken möchten, müssen wird das gesondert aufnehmen. Sonst kann theoretisch jeden Tag 25.000.000 abgehoben werden und so auf einen höheren Betrag gekommen werden. Bankeinschränkungen heißen dann, dass die Bank Ihnen alle Kontobewegungen sperrt die in kurzer Zeit in Summe 25.000.000 ergeben oder einmalig über 25.000.000 sind, außer Sie weisen einen Gesellschafterbeschluss nach. Hier müssen Sie überlegen ob der Schutz des Geldes oder der Fluss des Geschäfts vorgeht. Bankbeschränkungen müssen ganz genau formuliert werden und der Bank vorgelegt werden, damit die Bank weiß wann Sie sperren muss. Dann können Sie sich aber auch keinen höheren Betrag mehr nach Deutschland überweisen.
In der Theorie darf Frau Diaz intern nicht mehr als 25.000.000 über das Bankkonto ausgeben. Extern funktioniert es aber außer Sie machen eine echte Kontobeschränkung. Dann sperrt die Bank die Zahlung.
Ich lasse das jetzt unkommentiert. Ich werde beim Schreiben jetzt schon wieder halb verrückt 🙂 Einschränkungen ja, nach innen, nach außen bitte genau formulieren, aber dann können sie auch kein Geld mehr an sich überweisen. Ich erinnere mal wieder ganz kurz an den Anwalt aus Deutschland ganz am Anfang. Vertrauen ist besser als Verträge. Vielleicht war der Satz damals die 250 Euro schon wert.
Ich schrieb Frau Klein dann
vielen lieben Dank für all Ihre Antworten.
In den ersten 6 Monaten wird Maria den Fotografen mit machen. Sie studiert ja Medienwissenschaft und ist auch als Fotograf tätig. Sie macht das am Anfang, damit wir etwas Geld sparen. Später will sie das aber dann nicht mehr machen, denn sie kümmert sich so schon um alles. Deshalb möchte ich zwar einen Geschäftsführervertrag mit ihr, aber da sollten nicht so viele Einschränkungen drin sein. Denn es ist ein 24 Stunden Job. Am Anfang, will sie abwechselnd, mit einem Verwanden die Zeit teilen, den wenn Modelle da sind muss auch Maria da sein. Ja wir wollen im Gegensatz zu vielen anderen Agenturen die Modelle einfach fair behandeln und bezahlen. Genauso wie die Angestellten. Am Anfang müssen wir noch mehr oder weniger auf uns selbst achten, dass wir über die Runden kommen, aber dann sollen auch die Angestellten was davon haben. Diese Dinge sind Maria und mir sehr wichtig. Das mit dem Sektor, dass wir nicht ins Wohngebiet dürfen, wissen wir. Da hat Maria bereits ein Auge drauf. Ich hatte darüber einen Bericht hier in Deutschland gelesen und ich habe Maria vor rund einem Jahr kennen gelernt. Ich weiß, dass die Frauen das hier machen, weil sie einfach auch eine bessere Bezahlung erhalten als in anderen Jobs. Ich will mich jetzt nicht als Moralapostel hinstellen, aber viele die das hören hier von mir in Deutschland, meinen es wäre einfach nur ein Sexgeschäft und ich wolle damit Geld verdienen. Natürlich will ich das. Aber es sieht leider niemand, dass man, wenn man das anständig und fair macht eine Menge Leute damit versorgt. Zum einen die Modells und zum anderen die Angestellten. Mein persönlicher Wunsch wäre einfach, dass sich damit Geld verdienen lässt aber alle die für einen arbeiten auch zufrieden sind.
Vielen Dank nochmal für ihre Hilfe
Und dann kam die Antwort der Anwältin die ich mir einrahmen werde. Die ich auch auf der Startseite hier erwähnt habe. Was die Anwältin mir schrieb hat mein Denken noch mehr verändert.
Hier nun ihre Nachricht an mich
Ja, das klingt nach einem guten Plan. Ich habe mich über Jahre privat um Kinder gekümmert, die in einen von der EU geförderten Kindergarten im Rotlichtviertel Los Mártires gingen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen, die Prostitution ist ein sehr hartes, sehr gefährliches Geschäft in Kolumbien. WebCams bieten den Frauen eine sehr angenehme, sichere und würdevolle Alternative, wo sie selbst entscheiden was sie tun wollen und sich von keinem Fremden angreifen lassen müssen, der dann weiß Gott was mit Ihnen macht. Sie leisten einen wertvollen Beitrag wenn Sie Ihr Geschäft für die Frauen fair aufbauen. Nachfrage ist da, Angebot auch. Wenn Sie darauf fair reagieren, machen Sie nichts Verwerfliches, im Gegenteil. Die meisten Frauen sind Mütter. Wenn Sie es irgendwann langfristig, wenn Sie schon gute Gewinne machen schaffen, irgendwo räumlich getrennt eine echte, sichere, Kinderbetreuung anzubieten während die Frauen in den Zimmern arbeiten, machen Sie gesellschaftlich etwas Großartiges. Kinder von Frauen, die aus Geldnot in der Prostitution arbeiten müssen haben es sehr sehr schwer und sind sehr gefährdet, oft passieren sexuelle Übergriffe weil die Kinder bei den Frauen sein müssen und sie die Freier mit zu sich nach Hause nehmen. Wenn Sie das irgendwann planen sollten, bräuchten Sie aber neue Räumlichkeiten, so wie der Kindergarten in Mártires, der zwar in der Gegend ist aber ein völlig getrenntes Haus. Kinder sollten bei Ihnen natürlich nicht ein und aus gehen, sonst kommen Sie schnell in Verruf.
Wenn solche Frauen aus dieser Situation raus kommen oder gar nicht erst dorthin abschlittern weil sie mit Webcams eine echte Alternative bei Ihnen finden, wäre das wirklich schön.