Gesellschaftsbücher

Wer welche Anteile an einer S.A.S. hat, wird in die sogenannten Gesellschaftsbücher eingetragen.

Die Anteile werden nach der Gründung der Firma in die zu registrierende Bücher eingetragen. Das Buch für die Aktienanteile ist das „libro de registro de accionistas„, welches nachweislich bei der Cámara de Comercio registriert sein muss.

Es muss aus diesem Buch hervorgehen, wer wann wie viele Aktien erworben und veräußert hat. Der Geschäftsführer der S.A.S. muss dieses Buch registrieren, akkurat führen und am Sitz der Gesellschaft verwahren.

Wegen der Gesellschaftsbücher in Bezug auf die Handelskammer zitiere ich einen Anwalt aus Kolumbien:

Die Handelskammer nimmt keine inhaltliche Kontrolle der Bücher vor. Die Bücher werden zwar initial bei der Handelskammer „registriert“, aber anschließend vom Geschäftsführer in dessen eigener Verantwortung geführt

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