Ich zitiere eine Anwältin aus Kolumbien
Wenn Sie die Agentur jetzt auflösen, könnten Sie die Rücküberweisung versuchen, Sie müssen der Bank auf jeden Fall nachweisen, dass Sie die Einlage zurück zahlen und das das Verfahren zur Eintragung als ausländischer Investor im Gang ist. Im Normalfall gibt die Bank das Geld dann frei. Falls sie es nicht freigibt, bevor die Eintragung als ausländischer Investor fertig ist, könnte ihr Partner das Geld abheben und in USD 10.000 Tranchen an Sie überweisen (von ihrem privaten Konto), das sollte funktionieren.
Beträge bis USD 10.000 können Privatpersonen relativ problemlos überweisen. Firmen müssen immer alle Nachweise erbringen auch bei Beträgen von zB 1.000 USD.
Bezüglich der Auflösung der Firma würden Sie ein Auflösungsverfahren, genannt „Liquidación“ bei der Handelskammer einreichen. Im Zuge dieses Verfahrens müssen Sie eine Person als „Auflöser“ bestellen, diese Person muss dann 3 Anzeigen in einer gängigen Tageszeitung schalten, sodass sich alle Gläubiger melden können. Das Verfahren zur Auflösung dauert in etwa 6 Monate, da allen etwaigen Gläubigern einen Frist eingeräumt werden muss, sich zu melden. Danach erhalten Sie einen Auflösungsbeschluss der Handelskammer. Während des laufenden Verfahrens steht „Gesellschaft in Auflösung“ im Handelsregister.