Ich zitiere hier eine Anwältin aus Kolumbien
Das Investment muss dauerhaft sein. Für 100 Millionen bekommen Sie das Visum für maximal 3 Jahre, weil Sie es als Unternehmer beantragen (Visum M), siehe Artikel 48 der Visumsverordnung, Visa de migrante como empresario.
Für ein Daueraufenthaltsvisum (Visum R, visa „residente“) müssen Sie gemäß Artikel 57 der Visumsverordnung 650 Millionen investieren und zudem nachweisen, dass die Investition dauerhaft ist, meist wird das nur bei Immobilien akzeptiert weil bei Unternehmen eben genau die Vermutung besteht, dass das Geld dann rückgeführt wird oder die Anteile verkauft werden.