Geschäftsführer einer S.A.S. / Bezahlung / Wann ein Selbstständiger ein Gehalt bekommen muss

Ich zitiere hier wieder eine Anwältin aus Kolumbien

Wenn Sie päbstlicher sein wollen als der Pabst, versichern Sie sie alle beide und zahlen beiden einen Mindestlohn für Ihre Tätigkeit als Geschäftsführer und Stellvertreter. 

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Sie beide als Eigentümer und Aktionäre selbstständig sind. Der Gesetzgeber weiß aber nicht, ob Sie Gewinne machen, ob Sie von den Gewinnen leben können, ob Sie als Eigentümer überhaupt je für das Unternehmen arbeiten  – das alles hängt von Ihnen ab. Dh wenn Sie sich Gewinne auszahlen, versteuert jeder von Ihnen diese Einnahmen selbst. 

Da Sie aber keine One-Man Show sind sondern eine jurisitische Person gegründet haben, nämlich eine SAS, braucht die SAS außer den Eigentümern, die anonym sind, zumindest einen Geschäftsführer als gesetzlichen Vertreter. Dieser Geschäftsführer könnte theoretisch auch ein Dritter sein, nicht zwingend einer von Ihnen beiden. 

Der Geschäftsführer scheint namentlich im Handelsregister auf. Die Eigentümer nicht. 

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Geschäftsführer das tägliche Geschäft führt und dabei den Anweisungen der Eigentümer folgt.

Man geht davon aus, dass zumindest eine Person sich wirklich darum kümmert. Die zweite Person kann als Stellvertreter nur namentlich genannt sein aber de facto nicht arbeiten (dann keine Versicherung, dann kein Gehalt) oder kann auch wirklich arbeiten (dann versicherung, dann Gehalt). Langfristig macht es Sinn, beide zu versichern und beide zu bezahlen wenn beide in Kolumbien leben. Da Sie aber im Ausland leben, ist der Versicherungsschutz, insbesondere die ARL – also die Arbeitsrisikoversicherung – nicht so wichtig weil Ihnen kaum etwas passieren kann wo die ARL greifen würde. Frau Diaz hingegen könnte einen Unfall haben während sie für das Unternehmen arbeitet. Das Gesetz schreibt also vor, dass zumindest der Hauptgeschäftsführer als Angestellter des Unternehmens versichert sein muss. 

Im Gegensatz zu Ihnen, lebt Frau Diaz in Kolumbien. Als Geschäftsführerin führt sie die Aufträge aus, die ihr die Eigentümer erteilen. Da sie auch Eigentümerin ist, führt sie ihre eigenen Anweisungen aus. Versicherungsrechtlich gesehen ist das aber egal. 

Daher ist sie eine echte Angestellte. wenn sie den Hut der Geschäftsführerin auf hat und eine echte Selbstständige wenn sie eine Entscheidung als Ihre Partnerin trifft.

Da Sie im Ausland leben, kann man argumentieren, dass Sie nur ein Stellvertreter sind, der tätig wird wenn Frau Diaz ausnahmsweise mal nicht kann und nie in Kolumbien arbeiten. Es wird aber nicht plausibel zu erklären sein, dass keiner von Ihnen beiden die täglichen Geschäfte führt und daher niemand von ihnen beiden eine ARL und eine EPS als Angestellter braucht.

Sie exponieren das Unternehmen und auch Frau Diaz selbst, die ja namentlich im Handelsregister steht, mit Ihrer kolumbianischen Ausweisnummer und allen ihren Daten, wenn Sie  Frau Diaz nicht bei der Versicherung anmelden und das Unternehmen nicht alle Beiträge zumindest zum Mindestlohn abführt. 

Wenn Sie einfach drauf los arbeiten und keinen von Ihnen beiden anstellen, passiert die ersten Monate vermutlich gar nichts. Irgendwann kann es aber sein, dass Sie der Steuerbehörde auffallen. Mindestlohn heißt nicht, dass Frau Diaz dafür 48 Stunden die Woche arbeitet. Mindestlohn ist einfach der geringste Betrag, zu dem Sie jemanden anstellen und versichern können. Dh der Mindestversicherungsbeitrag wird am Mindestlohn bemessen. Wenn Frau Diaz auf Ihr Gehalt verzichtet weil sie ja Eigentümerin ist und es ihr egal ist, ob sie das Geld bekommt oder nicht, ist das Ihre Sache. Problematisch wird es aber wenn Sie nicht bei der Versicherung gemeldet ist. 

Außerdem braucht Ihr Unternehmen auch anrechnenbare Ausgaben, wenn Sie Einnahmen haben aber keine Ausgabenstruktur, die plausibel ist, werden Sie im System schnell auffällig. Unternehmen, die Ihre Geschäftsführer nicht als solche versichern und ihnen keine Art von Lohn auszahlen, fallen sehr schnell auf. 

Das Unternehmen muss Frau Diaz bei der Versicherung melden. Das Unternehmen als solches muss auch bei der Versicherung gemeldet sein. Sie müssen am Beginn das Unternehmen bei allen Versicherungen anmelden (EPS, ARL, CAFAM) und dann können Sie die Angestellten anmelden. Das macht entweder der Buchhalter oder Frau Diaz selbst. Automatisch geht es nicht. Ihr Unternehmen ist jetzt gegründet, wenn aber weder die Buchhalterin noch Frau Diaz das Unternehmen den Versicherungen gemeldet haben (EPS, ARL und CAFAM) ist dieser Schritt unbedingt noch zu machen. Erst dann können Sie Frau Diaz über das Unternehmen versichern und in Folge auch andere Angestellte. Man beginnt aber immer mit dem Geschäftsführer, da man davon ausgeht, dass der ja die anderen anstellt. 

Dh die Notwendigkeit, Frau Diaz zu versichern und ihr ein Gehalt zu zahlen ist gegeben, weil ihr Name in Handelsregister als Hauptgeschäftstführerin eingetragen ist. Der Gesetzgeber sagt, dafür steht ihr zumindest ein Mindestlohn zu. Obwohl sie auch Gründerin ist und weitere Einnahmen als Selbstständige hat.

Da sie Gründerin ist, kann sie auf das Gehalt verzichten wenn das Unternehmen zB kein Geld hat. Nicht aber auf die Versicherungsbeiträge. Der Mindestlohn ist COP 1.000.000 die Versicherung kostet ca. COP 250.000 im Monat, einmal im Jahr müssen Sie COP 1.000.000 Cesantias bezahlen. Im Juni und im Dezember einen halben Lohn Urlaubsgeld. 

Ein Unternehmen das Einnahmen hat aber niemanden versichert ist sehr sehr schnell auffällig und es wird ein Versicherungsbetrug vermutet. Diese COP 250.000 monatlich für die Versicherung sollten Sie also keinesfalls sparen und das Geld ist vom Unternehmen für Frau Diaz zu bezahlen, nicht von ihr selbst. 

Richtig, Privatentnahmen können Sie nicht endlos machen weil sonst wieder Versicherungsbetrug vermutet wird. Vorgezogene Gewinne geht aber dann zahlen Sie Gewinnsteuer und das ist teurer als wenn Sie Frau Diaz einfach anstellen. Außerdem bringt es ihr weniger, durch die Versicherungsbeiträge wird ja zB auch eine Pension für Frau Diaz bezahlt. Wenn Sie als vorgezogenen Gewinn versteuren, ist das Geld einfach nur weg. Konkrete Beträge müsste aber der Steuerberater berechnen, das kann ich nicht. 

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