Tag 24 – Der Anwalt aus Kolumbien / Vollmacht

Samstag, 19. Februar

Maria meinte auf der Vollmacht steht, dass sie nur die Vollmacht für die Gründung unserer Firma hätte, so hätte sie es verstanden. Sie hoffe, dass alles korrekt ist.

Der Anwalt aus Kolumbien hatte mir geantwortet und hatte mir folgendes geschrieben:

Er wüsste nicht ob er diese Vollmacht unterzeichnen würde, denn sie ist etwas unspezifisch. Im Grunde steht nur darin, dass meine Partnerin mich „Im Zusammenhang mit der Gründung“ der S.A.S. vertreten soll. Es steht aber nicht darin, in welcher Funktion ich vertreten werden sollte (Aktionär oder Geschäftsführer), wie viele Aktien ich bekommen soll und wie hoch das Stammkapital sein soll. Letzteres wäre vor allem aus haftungstechnischen Gesichtspunkten interessant.

Der Anwalt ist sich auch nicht sicher, ob diese Vollmacht mit diesem Wortlaut von der zuständigen, das Handelsregister führenden Behörde (Cámara de Comercio de xxxx) so anderkannt werden würde. Aber er geht davon aus, dass meine Partnerin und ihr Anwalt dies vorab mit der Behörde geklärt haben.

Er schlägt vor, dass ich mir erst mal den finalen Entwurf des Gesellschaftsvertrags zeigen lasse (estatutos sociales), inkl. dem Entwurf des Gründungsakts der Gesellschaft (acta de constitución), damit ich eine Vorstellung hätte, für was genau ich hier eine Vollmacht erteile.

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