Sonntag, 10. April
Maria hatte heute morgen unseren Skype Termin kurzfristig abgesagt, weil ein Vermieter sich gemeldet hat und nächste Woche im Urlaub ist. Er wolle gerne heute die Hausbesichtigung mit ihr machen. Wir hatten einen neuen Termin auf 23:30 Uhr kolumbianischer Zeit ausgemacht. Für mich war das also morgens um 6:30 Uhr.
Gestern hatte sie das Aktionärsprotokoll selbst unterschrieben, heute hatte sie unseren Skype Termin wegen Hausbesichtigungen (am Sonntag) abgesagt. Alejandra, die sie ja nur über eine Freundin kannte, hatte ihr empfohlen selbst zu unterschreiben und wer weiß ob das Geld nicht schon längst auf ihrem Konto gut geschrieben ist. Ich wusste nur eines. Dieses mal werde ich nicht mehr zulassen, dass Fehler gemacht werden und es wäre ein Fehler von mir gewesen wenn ich wieder auf Maria vertrauen würde. Also habe ich entschlossen erneut einen Anwalt einzuschalten. Ich suchte wieder nach einem deutschsprachigen Anwalt in Medellin und bin erneut fündig geworden. Dieses mal war es eine Anwältin – Frau Dr. Jasmin Klein.
Ich setzte mich also hin und schrieb folgende E-Mail an die Anwältin:
ich habe mit meiner Geschäftsparnterin eine S.A.S gegründet. Wir halten beide 50% der Anteile. Sie ist als Geschäftsführerin eingetragen. Aktuell haben wir noch ein kleines Problem dass das Geld was ich überwiesen habe, noch nicht auf dem Konto gutgeschrieben wird, weil noch nicht alle Unterlagen da waren. Da ich umgerechnet ca. 130 Millionen Pesos überwiesen habe, unser Grundkapital aber nur mit 90 Millionen eingetragen war, muss jetzt erst noch eine Kapitalerhöhung statt finden. Wie mir bekannt ist, ist dafür eine Gesellschaftersitzung nötig in der beide dann unterschreiben, dass das Kapital erhöht werden soll. Ich habe meine Geschäftspartnerin ein paar mal darauf aufmerksam gemacht, dass wir dieses Dokument brauchen, dass wir beide unterzeichnen müssen. Jetzt hat sie mir geschrieben und auch das Dokument geschickt und mir gesagt, weil es so spät war, hat ihre Buchhalterin ihr empfohlen ihre Unterschrift sowohl für sich als auch für mich auf das Dokument zu setzen und es online einzureichen. Jetzt meine Frage. Denn ich bin leicht schockiert. Kann meine Geschäftspartnerin tatsächlich ein Protokoll für eine Kapitalerhöhung unterschreiben und es wird von der Handelskammer anerkannt? Denn in diesem Fall könnte sie das Kapital ja immer nach ihren belieben erhöhen, für beide von uns unterschreiben und einreichen.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.