Tag 90 – Die Analyse der Anwältin

Dienstag, 26. April

Ich schrieb an Frau Klein:
hier eine Grafik zum aktuellen Stand in der Handelskammer.
Mich würde wirklich brennend interessieren wann die letzte Version der Kapitalerhöhung bei der Handelskammer eingereicht wurde. Ich kann nicht glauben, dass das bereits vor 14 Tagen gewesen sein soll. Ich glaube eher dass das eine Woche später, wenn nicht noch später war.

Die Handelskammer hatte einen Prozess aktualisiert. Also schrieb ich Maria:
Ich weiß nicht, ob du das Dokument auf der Website der Handelskammer gesehen hast.
Es stammt aus Fall Nummer 7, wurde aber gestern Morgen aktualisiert.
Ich habe es heruntergeladen und an diese E-Mail angehängt.
Ich weiß aber nicht ob du was machen musst.

Maria:
Bitte gib mir ein paar Minuten Zeit, um es zu überprüfen und einen Berater zu kontaktieren

Eine halbe Stunde später diese Nachricht von Maria:
Ich habe bereits mit einem Berater gesprochen und das waren genau seine Worte:
9:50: Señora Maria, wir registrieren den Wiedereingang des Dokuments vom (gestern), es ist noch in Bearbeitung. Das heißt, es ist noch nicht fertig, Sie können es nachverfolgen, sobald Sie es als „TRAMITADO“ registrieren, wird es wirksam

Ich weiß nicht, ob du den von mir kopierten Text übersetzen kannst. Wenn nein, lasse es mich wissen und ich schreibe dir, was der Berater von der Handelskammer gesagt hat.

Bisher ist das Verfahren noch in Bearbeitung.


Ich wollte Maria nochmal meine Sicht der Dinge mitteilen. Auch zu dem was sie geschrieben hatte bezüglich ich solle sie vorher fragen.

Ich:

Ich möchte an dieser Stelle noch etwas zu gestern sagen.

Zunächst möchte ich mich entschuldigen, wenn Du dich ausgeschlossen gefühlt hast.

Ich stimme Dir absolut zu, dass wir Entscheidungen gemeinsam besprechen.

Die Dokumente online einsehen.

Ich denke, ich kann Dokumente zu unserem Unternehmen einsehen, ohne Dich vorher zu fragen, da sie unserem Unternehmen gehören. Ich kann und will der in der Handelskammer nichts unternehmen, weil ich es nicht könnte und nicht möchte. Du machst das.

Die E-Mail an Alejandra:
Auch wenn ich eine Frage an Alejandra habe, denke ich, dass ich sie etwas fragen kann, ohne vorher um Erlaubnis zu bitten. Ich war und bin höflich und stelle nur Fragen. Schließlich bezahlen wir sie und ich bin Teil dieser Firma.

Anwalt
Ich hätte vorher mit dir darüber sprechen sollen, ob Du damit einverstanden bist, dass ich einen Anwalt hole, der alles überprüft. Entschuldige, bitte.

Aber ich habe dir nichts verheimlicht.

Und wenn ich dich gestern richtig verstanden habe, hast du auch geschrieben, dass du mir die Antworten gibst, die ich hören will. Das will ich definitiv nicht, Maria. Es ist sehr wichtig, dass Du mir immer sagst, was Du denkst.

Manchmal streite ich mich auch mit meinem besten Freund. Hier nennen wir das „Reinigendes Gewitter“. Jeder sagt dem anderen seine Meinung und es ist manchmal verletzend. Am nächsten Tag sitzen wir wieder zusammen, weil jeder weiß, was der andere denkt und jeder weiß, dass der andere es nicht böse gemeint hat.

Lasse es mich wissen, wenn Du etwas Neues weißt. Weil ich denke, die Handelskammer wird anrufen, bevor sie es im Internet aktualisieren.

Noch etwas bitte. Kannst du mir die eingereichten Unterlagen zur Kapitalerhöhung zukommen lassen? Auch die, die abgelehnt wurden. Du hast sicherlich eine Quittung oder eine E-Mail erhalten, als du die Unterlagen eingereicht hast. Könntest du mir diese auch zukommen lassen? Vielen Dank.


Maria antwortete:

Es scheint mir, dass deine Nachricht sehr nett ist und es ist genau die Behandlung, die ich mir immer wünschen würde. Gestern habe ich versucht, dir zu sagen, dass ich gerne wissen würde, wenn du etwas machen willst, nicht aus Misstrauen, sondern einfach damit ich es weiß. Und ich glaube, wir haben uns beide geärgert, das ist in der Tat etwas, das wir nach und nach verbessern müssen.

Daher akzeptiere ich Deine Entschuldigung voll und ganz und nutze die Gelegenheit, dasselbe zu tun. Und entschuldige mich, wenn ich etwas Falsches getan oder gesagt habe. Meine Absicht ist es niemals dich zu verletzen oder anzugreifen. Also entschuldige ich mich dafür.

Was die Dokumente betrifft, warte ich ständig auf die E-Mails, die ich erhalte, in der Hoffnung, dass es die Handelskammer sein könnte. Glaube mir, ich möchte, dass alles schnell geht, aber in solchen Fällen können wir nur warten. Ebenso wiederhole ich, dass ich dich sofort informieren werde, wenn ich eine Antwort habe.

Was die Dokumente betrifft die du haben möchtest. Na sicher. Im Moment habe ich nur die virtuellen Dokumente, weil ich auf dem Weg zur Uni bin. Aber wenn Du die Originale haben möchtest, kann ich sie Dir um 17-18 Uhr schicken, wenn ich nach Hause komme. Ebenso habe ich dir bereits welche zugesandt, wie das Protokoll und die Steuerberaterbescheinigung.

Ich: Vielen Dank. Für alles.

Eine Stunde später. Maria:
TRAMITADO!!!!
Über den Stand des Verfahrens wurden wir bereits informiert. Und der Berater sagte mir, wenn er „TRAMITADO“ ist, bedeutete dies, dass das Verfahren bereits abgeschlossen ist.

Es wäre ein schönes Ende des Tages gewesen. Aber wie heißt es so schön, man soll den Tag nicht vor dem Abend loben.

Frau Klein schrieb:

meine Geschäftsparnerin war heute persönlich bei der Wirtschaftskammer, die Kapitalerhöhung ist intern bereits genehmigt, allerdings findet gerade die Eintragung in das Handelsregister statt. Heute 17 Uhr kolumbianische Zeit oder morgen, sollte nach Angaben der Handelskammer der neue Handelsregisterauszug verfügbar sein aus dem die Kapitalerhöhung dann hervorgeht. Wir bekommen ihn sofort sobald er da ist und leiten ihn an Sie weiter. 

Dieses Thema ist also erledigt, wie Sie richtig vermuten, wurde der korrekte Antrag aber nicht vor 14 Tagen sondern eine Woche später gestellt. Es kann sein, dass vor 14 Tagen ein fehlerhafter Antrag eingebracht wurde, der abgelehnt wurde und sodann eine Woche später der nun korrigierte Antrag. 

Anbei darf ich Ihnen das Ergebnis unserer Überprüfung im Anhang übermitteln. Die Aktienübertragung und die Änderung der Rücklage wurde leider nicht korrekt durchgeführt wie Sie unserem Prüfbericht entnehmen werden können. Wir sehen prima vista aber keine „böse Absicht“ von Ihrer Partnerin sondern eher rechtliches Unwissen, wie es häufig vorkommt wenn man mit gesellschaftsrechtlichen Aspekten nicht sehr vertraut ist. 

Hier werde ich nun die ernüchternde Analyse der Anwältin posten. Es waren 9 DIN A4 Seiten. Bitte alles lesen, damit man meinen damaligen Gemütszustand verstehen kann.


ZUSAMMENFASSUNG

  1. Das Unternehmen wurde mit dem Namen XXX am 05.03.2022 rechtswirksam gegründet. Einzige Geschäftsführerin ist derzeit Maria Diaz Herrera, daher ist sie aktuell auch die Einzige, die befugt ist, die Bankkonten zu führen und der die Bank Auskunft über Bewegungen am Geschäftskonto erteilen würde. Als Gesellschafter, ohne gleichzeitig Geschäftsführer zu sein, müsste Herr Knebel die Geschäftsführerin absetzen, um selbst Einblick in die Bankgeschäfte zu bekommen, was aber in der Praxis wohl daran scheitern würde, dass er aktuell nur 49% der Anteile hält. Es wird daher dringend geraten, die Aktienübertragung formrichtig durchzuführen und Herrn Knebel ferner als Geschäftsführerstellvertreter zu ernennen. So wäre sichergestellt, dass in Zukunft auch Herr Knebel Zugang zu allen Bankinformationen betreffend das Geschäftskonto erhält. Zudem sollte Herr Knebel seine Unterschrift bei der Bank leisten, damit er auch zeichnungsbefugt ist. Angesichts der Investor-Stellung von Herrn Knebel wäre ferner zu überlegen, ob sinnvoll wäre, dass Herrn Knebel 51% der Aktien (oder mehr) hält und Frau Diaz im Gegenzug monatlich einen Mindestlohn ausbezahlt bekommt und entsprechend sozialversichert wird (siehe dazu Ausführungen weiter unten).
  2. Aus dem Handelsregisterauszug und aus den Daten, die der Handelskammer vorliegen geht NICHT hervor, dass die Statuten des Gesellschaftervertrages, insbesondere Artikel 12, geändert wurden. Daher sind nach aktuellem Stand die Statuten des Gesellschaftervertrages in ihrer ersten Version gültig.
  3. Die Übertragung von 1% an Herrn Knebel ist NICHT formgültig zustande gekommen. Daher gehören aktuell 51% des Unternehmens Frau Diaz und 49% Herrn Knebel.
  4. Es fällt auf, dass Frau Diaz die einzige Geschäftsführerin ist, im Gesellschaftervertrag wurde festgehalten, dass es keinen Stellvertreter geben soll. Ferner wurden ihr unüblich weite Befugnisse zur alleinigen Entscheidung eingeräumt, so darf sie beispielsweise finanzielle Entscheidungen bis zu COP 100.000.000 alleine treffen. Das führt, wie bereits unter 1. ausgeführt, in der Praxis dazu, dass Herr Knebel keinen direkten Zugriff auf das Bankkonto hat, sie als alleinige Geschäftsführerin Bankkonten alleine eröffnen und schließen kann und alleine verfügungsberechtigt ist. Wir würden dringend dazu raten, die Figur des Geschäftsführerstellvertreters im Gesellschaftervertrag zu schaffen und Herrn Knebel als Stellvertreter im Handelsregister einzutragen. Ferner sollten die Vertretungsvollmacht von Frau Diaz eingeschränkt werden da sie derzeit zu weit scheint.
  5. Rein rechtlich entspricht das aktuelle Handeln von Frau Diaz der Vollmacht, die Herr Knebel erteilt hat. Die Vollmacht ist aber ebenfalls unüblich weit gefasst und erlaubt es Frau Diaz Dritten gegenüber fast ohne Einschränkungen in allen Geschäftsangelegenheiten für Herrn Knebel zu entscheiden.

EMPFEHLUNGEN

Wir raten zu einer vollständigen Reform des Gesellschaftervertrages. Im Rahmen dieser Reform sollte der aktuelle Gesellschaftervertrag vollinhaltlich zurückgezogen werden und ein neuer Vertrag bei der Wirtschaftskammer eingereicht werden. Es sollte im neuen Vertrag festgehalten werden:

Aktien 50% Herr Knebel, 50% Frau Diaz – oder Aktienmehrheit Herr Knebel;
• Geschäftsführerin Frau Diaz, Geschäftsführerstellvertreter Herr Knebel mit denselben Rechten wie Frau Diaz;
• Streichung von Artikel 12 bezüglich Rücklagen wie von Herrn Knebel gewünscht;
• Einschränkung von Frau Diaz bei Entscheidungen, die sie alleine Dritten gegenüber als Geschäftsführerin treffen darf. Diese Einschränkungen haben zur Folge, dass sie für Entscheidungen, die nicht von ihrer Geschäftsführerbefugnis gedeckt sind, einen Gesellschafterbeschluss benötigt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Herr Knebel auch Dritten gegenüber geschützt ist wenn es zB um finanziell wichtige Entscheidungen geht. Aktuell darf sie Dritten gegenüber über COP 100.000.000 alleine verfügen und haftet Herrn Knebel gegenüber nur intern wenn sie Entscheidungen trifft, die nicht den Abmachungen der Gesellschafter entsprechen.

Ferner raten wir dazu, die Abmachungen zwischen Frau Diaz und Herrn Knebel in einem formgültigen Vertrag festzuhalten. Falls Herr Knebel eine Eintragung eines ausländischen Direktinvestments wünscht, wäre das grundsätzlich möglich, ein entsprechendes Verfahren wäre allerdings zu beginnen. Zuletzt raten wir dringend dazu, Frau Diaz zumindest zum Mindestlohn anzustellen und entsprechend Sozialversicherungsbeträge zu bezahlen, da das Unternehmen ansonsten mit entsprechenden Sanktionen der Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger zu rechnen hat. Der Geschäftsführer muss pflichtversichert sein und zumindest Versicherungsbeiträge, die dem Mindestlohn entsprechen (derzeit COP 1.000.000 monatlich), bezahlen. Das Unternehmen muss ebenfalls bei den Pflichtversicherungen (u.a. EPS, CAFAM, ARL) gemeldet sein, falls dies nicht ohnehin bereits der Fall ist.

DIE PRÜFUNG IM DETAIL

a) Handelsregisterauszug

Unsere Kanzlei hat bereits gestern einen aktuellen Handelsregisterauszug übermittelt. Aus diesem sind weder die Kapitalerhöhung noch eine Reform des Gesellschaftervertrages erkennbar. Es besteht nach Mandantengespräch und Durchsicht aller bei der Wirtschaftskammer erfolgreich eingetragenen Akte, Grund zur Annahme, dass die Kapitalerhöhung erstmals vor 3 Tagen richtig eingebracht wurde. Nach heutiger Rücksprache mit der Wirtschaftskammer wurde der vor 3 Tagen eingebrachte Antrag bereits intern bearbeitet und vom zuständigen Juristen als positiv eingestuft. Aktuell ist die Wirtschaftskammer dabei, die Kapitalerhöhung in das Handelsregister einzutragen. Es ist davon auszugehen, dass entweder noch heute oder morgen ein neuer Handelsregisterauszug verfügbar sein wird, aus dem sodann die Erhöhung des Kapitals ersichtlich sein wird und den uns die Handelskammer umgehend zur Weiterleitung an Herrn Knebel schicken wird. Wenn vorher Anträge eingebracht wurden, so waren diese wohl fehlerhaft und wurden von der Wirtschaftskammer abgelehnt.
Die Änderungen betreffend den Gesellschaftervertrag sind Stand heute nicht eingetragen und es ist auch keine Eintragung anhängig. Dh es davon auszugehen, dass der Antrag auf Abänderung des Artikel 12 entweder der Handelskammer nicht vorgelegt wurde oder der Antrag falsch eingebracht wurde. Hinsichtlich der Aktien, ist die Angabe, dass eine Aktienübertragung grundsätzlich in den internen Büchern des Unternehmens einzutragen ist zwar richtig, das ist aber, wie wir beim entsprechenden Punkt noch ausführen werden im Falle dieser Firma nie formrichtig passiert, weshalb Stand heute nach wie vor 51% der Anteile rechtlich Frau Diaz gehören und nur 49% Herrn Knebel. Im Rahmen einer Gesamtänderung der Statuten kann die neue gewünschte Aktienverteilung auch in den neuen Statuten Dritten gegenüber ersichtlich gemacht werden (siehe hierzu Empfehlungen)

b) Gesellschaftervertrag

Dritten gegenüber ist rechtlich ist nach wie vor der erste Gesellschaftervertrag vollinhaltlich gültig, da allfällig vorgenommene Änderungen nicht formrichtig durchgeführt wurden. Dritte dürfen daher auf den Handelsregisterauzug mit aktuellem Stand vertrauen aus dem hervorgeht, dass der Gesellschaftervertrag nicht geändert wurde.

c) Verteilung der Aktien (entspricht Prüfung des Dokumentes COMPOSICION ACCIONARIA

Das Zertifikat “Verteilung der Aktien“ wurde 1 Tag nach der formellen Gründung des Unternehmens von Buchhalterin Alejandra Lopez Hernandez, unterschrieben mit ihrem Berufsausweis, ist aber unrichtig und ungültig. Das Zertifikat ist deshalb ungültig, da es nicht der Realität entspricht. An diesem Tag war noch keine Übertragung der Aktien erfolgt, die es erlaubt hätte, ein solches Zertifikat auszustellen.

d) Aktienbuch (entspricht Prüfung des Dokuments FORMATO LIBRO DE ACCIONISTAS)

Das Dokument ist erstens inhaltlich falsch, da das Unternehmen nachweislich mit der Verteilung 51% – 49% gegründet wurde und selbst eine Gesamtänderung, wie vorgeschlagen, die Situation nicht zurück auf Tag Null stellen kann sondern nur wiedergeben kann, dass sich etwas geändert hat. Außerdem ist das Dokument auch formungültig. Das zur Prüfung vorgelegte Dokument entfaltet daher keine rechtliche Wirkung. Richtig wäre es gewesen einzutragen, dass die Gesellschaft in der Verteilung 51% – 49% gegründet wurde. Sodann hätte die Unterzeichnung des Vertrages zur Aktienübertragung mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen müssen. In Folge hätte die Gesellschafterversammlung einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss fassen müssen. Ein solcher Beschluss wäre auch ohne Vertrag möglich, da der Vertrag Teil des Beschlusses sein könnte, umgekehrt ist ein Vertrag ohne Beschluss aber rechtlich nicht möglich. Dieser Beschluss hätte dann in Aktienbuch eingetragen müssen – dh der Beschluss muss auf das von der Wirtschaftskammer markierte Papier gedruckt werden, dass die Wirtschaftskammer der Geschäftsführerin ausgehändigt hat.

e) Vertrag zur Übertragung von 1% der Anteile an Herrn Knebel (entspricht Prüfung des Dokumentes CONTRATO DE CESIÓN DE 900 ACCIONES)

Damit dieser Vertrag in Kolumbien Rechtswirksamkeit entfaltet, müssen die Unterschriften wie oben bereits angemerkt, notariell bestätigt werden (entspricht im kolumbianischen Sprachgebrauch reconocimiento de firma y presentación personal ante notaria por parte de cedente, cesionario y representante legal). Das zur Prüfung vorgelegte Dokumente ist eine reine Willenserklärung zwischen den Geschäftspartnern, ohne rechtliche Wirkung. Es ist daher nicht möglich, daraus eine echte Übertragung abzuleiten, geschweigenden allenfalls gerichtliche Klagen geltend zu machen, da es die Formerfordernisse die zu einer Übertragung von Aktien notwendig gewesen wären, nicht erfüllt.

f) Antrag auf Ausstellung eines Aktienbuches (entspricht Prüfung des Dokumentes CARTA DE SOLICITUD DE INSCRIPCIÓN DE LIBROS)

Aus diesem Dokument geht klar hervor, dass das Unternehmen seiner rechtlichen Verpflichtung nachgekommen ist, ein Aktienbuch bei der Wirtschaftskammer zu beantragen. Dem Unternehmen wurden 100 Seiten ausgestellt. Umso weniger ist es verständlich warum man die Übertragung der Anteile auf einem einfachen Blatt Papier einträgt und nicht im Aktienbuch. Jede Seite des Aktienbuches hat eine von der Wirtschaftskammer zugewiesene Nummer. Damit Beschlüsse der Gesellschafter Rechtswirksamkeit Dritten gegenüber entfalten können, müssen sie auf den nummerierten Seiten eingetragen werden.

g) Rechtsgültige Übertragung von Aktien (Empfehlung unserer Kanzlei)

Wenn im Rahmen einer SAS (Sociedad por acciones simplificada) Aktien übertragen werden, handelt es sich grundsätzlich um einen unternehmensinternen Vorgang, der aber dennoch an rechtliche Formerfordernisse gebunden ist um gültig sein zu können. Daher ist es an sich richtig, eine Übertragung nicht bei der Handelskammer eintragen zu lassen. Da aber der Gesellschaftervertrag in seiner ersten Version der Wirtschaftskammer vorgelegt wurde, darf keines Falls in die Bücher eingetragen werden, dass die Verteilung von Anfang an 50% – 50% war. Im konkreten Fall kann, wie bereits mehrmals erwähnt, eine Gesamtänderung des Gesellschaftervertrages bei der Wirtschaftskammer beantragt werden. Dann könnte man – ausnahmsweise – auch die Übertragung der Aktien bei der Wirtschaftskammer ersichtlich machen. Eine solche Gesamtänderung heißt nicht, dass alle Klauseln des Gesellschaftervertrages abgeändert werden müssen, wohl aber, dass mehr als eine Klausel geändert wird und dass die Änderung umfassend ist

Wenn Sie also die Aktienübertragung, die Streichung des Artikel 12, die Schaffung der Figur des Stellvertreters der Geschäftsführerin, die Ernennung eines Stellvertreters und die Einschränkung der alleinigen Entscheidungsbefugnis der Geschäftsführerin beschließen würden, wären genug Elemente gegeben, um von einer Gesamtänderung zu sprechen und der neue Gesellschaftervertrag könnte der
Handelskammer vorgelegt werden.

In jedem Fall müssen die Gesellschafter einen Gesellschafterbeschluss treffen um Aktien zu übertragen und müssen alle Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung, die eigens dafür einberufen wird, um diesen Beschluss zu fällen, zustimmen. Eine solche Versammlung kann per Videokonferenz stattfinden, wenn der Gesellschaftervertrag das entsprechend vorsieht. Das bei Ihrem Gesellschaftervertrag grundsätzlich der Fall, man könnte die entsprechende Klausel aber im Rahmen der vorgeschlagenen Gesamtänderung noch expliziter formulieren. Ein Beschluss der Gesellschafter ist, wie mehrmals erwähnt, unumgänglich. Der geschlossene Vertrag reicht, selbst wenn die Unterschriften formrichtig vor einem Notar geleistet worden wären, was nicht der Fall war, nicht aus. Nach dem Beschluss der Gesellschafter ist die Übertragung in das Aktienbuch entsprechend auf den nummerierten Seiten einzutragen. Das ist ebenfalls nicht passiert. Das Aktienbuch kann nicht 50% – 50% beginnen. Die dazu vorgelegten Dokumente sind eine reine Willenserklärung der Gesellschafter untereinander, zu vergleichen mit einem Telefonat, E-Mail, sonstiger Absprachen. Sie entfalten aber keine Rechtswirkung als Vertrag, schon gar nicht Dritten gegenüber oder gegenüber Behörden.
Dh. die Übertragung der Aktien hat NICHT stattgefunden und es ist rechtlich FALSCH der Bank oder Behörden gegenüber anzugeben, dass die Aktienverteilung 50% – 50% ist.

h) Eintragung der Bezahlung des Stammkapitals von Herrn Knebel als direktes ausländisches Investment

Die Eintragung der Bezahlung des Stammkapitals als direktes ausländisches Investment ist grundsätzlich möglich und, wie von Ihrem vorherigen Anwalt bereits ausgeführt, rechtlich sinnvoll. Allerdings handelt es sich hierbei um ein Antragsverfahren vor der kolumbianischen Nationalbank mit Dauer von ca 7 bis 12 Monaten bis die Nationalbank die Bescheinigung als ausländisches Direktinvestment erteilt. Eine automatische Eintragung erfolgt nicht.

i) Zur Aussage des Kollegen „mit einem solchen Unternehmen nichts zu tun haben zu wollen“

Wir dürfen in diesem Zusammenhang auf die anwaltliche Schweigepflicht hinweisen. Dh es ist nicht nur rechtlich nicht möglich, sondern sogar verboten, dass Dritte erfahren wer ein Unternehmen rechtlich berät außer das entsprechende Unternehmen erteilt dem Anwalt explizit die Erlaubnis, mit dem Mandantschaftsverhältnis Werbung zu machen. Eine solche Entbindung der anwaltlichen Schweigepflicht hat jedenfalls schriftlich zu erfolgen. Die Einwände des Kollegen sind daher für unsere Kanzlei nicht inhaltlich nachvollziehbar. Was wir allerdings bestätigen können ist, dass Unternehmenszwecke wie die von Ihrer Firma von den kolumbianischen Behörden besonders genau geprüft werden, weshalb wir zur dringenden Einhaltung aller rechtlichen Normen, insbesondere im steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich, raten. Vor diesem Hintergrund unsere dringende Empfehlung, die Geschäftsführerin zu versichern und auch das Unternehmen allen Pflichtversicherungen entsprechend zu melden, falls dies nicht bereits passiert ist.
Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie zweckdienlich sind und stehen bei Rückfragen gerne jederzeit zur Verfügung,


Da Stand ich nun. Es wurden keine Änderungen gemacht. Maria hat sich anfänglich 51% zugeteilt, die hat sie nach wie vor, das einzige was geändert wurde, war die Erhöhung des Grundkapitals, damit Maria das Geld auf ihr Konto bekommt. Das war der Stand nach 3 Monaten. Was soll man davon halten. Kann ich das ganze an dieser Stelle überhaupt noch abbrechen? Ich hatte die Minderheit an der Firma und das Geld war überwiesen.

Auch wenn mich alle für verrückt halten, trotzdem glaubte ich an dieser Stelle mehr, was Frau Klein gesagt hatte. Unwissenheit! Nicht böse Absicht! Unwissenheit bei Maria ja, aber was ist mit dieser Buchhalterin. Für mich ist sie nicht mehr tragbar. Aber auch Maria musste verstehen, dass es so nicht weiter geht. Also machte ich mir einen Plan. Alejandra musste weg und Maria musste lernen und verstehen, dass sie sorgfältiger zu arbeiten hat.

Ich erhielt folgende Nachricht von Maria:

Helloooooo

Nun, lass mich Dir sagen, dass ich bereits die Bescheinigung über die Existenz und die gesetzliche Vertretung erworben habe und auch die Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung angefordert habe. Das letzte Mal, als ich ein Zertifikat angefordert habe, kam es am nächsten Tag an. Wenn ich es morgen erhalte und es möglich ist, zur Bank zu gehen, werde ich sofort gehen. Im Moment sind das alle Informationen, die ich habe. Aber ich denke, das ist eine gute Nachricht.

Meine besten Wünsche, haben Sie eine schöne Nacht

Ich habe die Nachricht nicht verstanden, zumindest nicht den ersten Teil. Aber ich hätte eh nicht antworten können.

Eine weitere E-Mail von Maria:

Ich teile Dir mit, dass die Zertifikate jetzt automatisch generiert werden, also habe ich sie bereits erhalten. Auf dieser Seite bin ich sehr glücklich, weil ich jetzt zur Bank gehen kann. Und ich werde einfach versuchen zu rennen, um zu sehen, ob ich dort ankomme.

Trotzdem sind mir beim Lesen des Zertifikats zwei Dinge klar geworden, und ich möchte, dass wir uns per Videoanruf darüber unterhalten, damit es kein Problem ist. Und dann entscheiden wir gemeinsam, ob wir weiter mit Alejandra weiter zusammenarbeiten sollen oder nicht.

Insofern würde ich gerne wissen, falls Du noch nicht eingeschlafen bist, ob wir unser Treffen diese Woche vorverlegen und uns heute Abend um Mitternacht sehen können. Bei mir wäre es 12 Uhr und bei dir wäre es 6-7 Uhr. Ich werde auf Deine Antwort achten, aber wenn ich nicht antworte, weil ich in der Bank bin, sage mir einfach, wann du kannst, und ich werde da sein.

Meine besten Wünsche. Ich hoffe, du schläfst noch nicht. (lacht)

Das war um 22:50 und nein ich schlief noch nicht. Aha! Ihr sind beim Lesen des Zertifikats zwei Dinge klar geworden und wir entscheiden ob wir weiter mit Alejandra zusammen arbeiten wollen. Interessant. Ich schalte einen Anwalt ein und dann fallen Maria Dinge auf.

Ich antwortete: Ich habe deine Nachrichten gelesen, ich bin um 23:30 Uhr bei Skype.

Maria: Das passt perfekt für mich. Ich habe auf deine Antwort gewartet. Schöne Träume.

Ach komm schon. Gestern reist sie mir noch den Kopf ab weil ich sie nicht um Erlaubnis frage und heute kommen solche E-Mails. Wie gesagt. Es gibt einiges klar zu stellen und es gilt Alejandra in den A…. zu treten, aber da ist eine Agentur, die kurz davor steht real zu werden. Aber ich hatte mit Maria bei Skype noch ein Hühnchen zu rupfen.

Trotzdem musste ich noch folgende E-Mail an Maria los werden:
Als ich auf deine E-Mail geantwortet habe, habe ich auch eine E-Mail von der Anwältin erhalten.
Maria, was du und Alejandra getan habt, war sehr sehr sehr böse.
Ich hoffe wirklich, dass du das nicht absichtlich getan hast, aber ich weiß nicht ob ich dir das verzeihen kann.

Ich schrieb Frau Klein:
vielen Dank für Ihre Arbeit.
Ich möchte Sie bitten, die wesentlichen Dinge was Maria bzw. wir zu tun haben in spanisch zu schreiben. Damit sie versteht was wir ändern müssen.

Maria antwortete:
Ich habe bereits erklärt, was passiert ist, und ich werde nicht auf dieses Thema zurückkommen. Es erscheint mir nicht fair zu argumentieren oder zu versuchen, mich ohne einen Anwalt zu verteidigen, der meinen Standpunkt ebenfalls verteidigt. Ich habe Dir bereits erklärt, dass ich es nicht in böser Absicht getan habe. Ebenso sprach ich von meiner Individualität und meiner Unerfahrenheit. Es war von Anfang an klar und ich habe dir gesagt, dass ich bei dieser ersten Gelegenheit das tun würde, was Alejandra für richtig hält, da ich diesbezüglich keine Erfahrung habe, ich weiß nur, was ich in diesen Monaten gelernt habe. Auch Alejandra spricht mich nicht mehr respektvoll an, weil ich mich dafür einsetze, dass Du sie weiter einstellst, obwohl ich ihre Fehler bis heute verteidigt habe. In welche Position bringt mich das? Ich habe nicht das Recht zu sagen, was ich denke oder falsch zu liegen, weil ich nicht der Eigentümer des Geldes bin? Und nein, ich habe getan, was ich konnte, aber leider bin ich weder Rechtsanwalt, noch Buchhalter, noch Berater der Handelskammer.

Ich sollte deine Vergebung nicht erwarten, denn ich habe nichts in böser Absicht getan. All das hätte mittlerweile jeder satt.

Das ist alles, was ich sagen werde, den Rest können wir in der Sitzung besprechen. Ich hätte dir gerne eine gute Nacht gewünscht, aber ich glaube, wir haben uns beide darüber aufgeregt. Trotzdem schöne Nacht. Bis später.

Und noch eine E-Mail von Maria:
Abschließend und als Kommentar voller Liebe. Bitte glaube mir.
Die meisten Leute werden dir immer sagen, was du hören willst, aber nicht, was ehrlich ist oder was du brauchst.
Wenn Du mit jemandem arbeiten willst, der leider so ist, tut es mir leid. Diese Person bin nicht ich. Gott sei Dank hatte ich das Problem noch nie.
Schöne Träume.

Nicht schlecht dachte ich. Aber es hat keinen Sinn zu streiten. Also schrieb ich Maria:
Leider verstehe ich nicht alles was du schreibst.
Wir sind beide auf der gleichen Seite.
Aber Alejandra wird nicht mehr für uns arbeiten.
Die Anwältin sagt, was falsch ist, und wir korrigieren es.
Aber wir werden unsere Agentur weiterhin gemeinsam machen.
Es gibt sehr wichtige Dinge in dem Anwaltsschreiben. Auch in Bezug auf dich. Denn sonst könnte es Sanktionen für unser Unternehmen geben.
Ich habe deine andere E-Mail gelesen. Aber ich denke nicht, dass es angebracht ist, mich zu diesem Zeitpunkt anzuklagen.
Und ich habe dir vorher gesagt, dass ich möchte, dass du ehrlich bist, was du denkst. Ich möchte nicht, dass jemand süße Worte mit mir spricht.
Maria, ich glaube, du hast es nicht absichtlich getan. Aber ich bin schockiert über das, was ich im Schreiben der Anwältin gelesen habe.
Ich bat die Anwältin, die wichtigsten Punkte auf Spanisch zu schreiben.
Darüber reden wir später.
Wie gesagt, wir werden zuerst reden und dann besprechen wir, was wir tun werden.

Maria:
Vielen Dank, dass Du mit kühlem Kopf geantwortet hast. Ich tat es wirklich nicht. Ich finde es gut, dass wir mit deinem Anwalt zusammenarbeiten, damit Du ruhiger wirst und ich auch.
Bis später.

Ich: Liebe Maria, wir lassen uns unseren Traum nicht zerstören und ich bin gerade sehr ruhig. Und ich mag dich so wie du bist. Umarmungen

Maria:
Ich danke dir von ganzem Herzen. Ich mag dich auch, auch wenn du die Ursache für meine ersten grauen Haare bist (lacht)
Ich nutze diese Gelegenheit, um etwas zu erwähnen, was meine Mutter sagt:
Große Anstrengungen haben große Belohnungen.
Und ich hoffe wirklich, dass das ein Gewinn ist 😅
Gute Nacht.

Ich schrieb dann später noch an Frau Klein und fragte sie ob sie einen guten Buchhalter in unserer Stadt kennt.

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