Vollmacht

Zitat eines Anwalts aus Deuschland

Bezüglich der Vollmacht nur eine widerrufliche Vollmacht und auch nur eine auf einen konkreten Fall bezogene Vollmacht ausstellen.

Zitat eines deutschen Anwalts der in Kolumbien lebt

Was die Vollmacht betrifft. Ja die braucht man. Dafür müsse ich in ein kolumbianisches Konsulat in Deutschland gehen. Ich solle mich aber schon mal darauf einstellen, dass es dort sehr lange Wartezeiten gibt. Es wäre durchaus üblich, dass man dort 3-4 Stunden warten muss.(Anmerkung von mir: das stimmt nicht. Man bekommt einen Termin und ich habe bei bisher 2 Terminen maximal 15 Minuten gewartet) Außerdem erwartet das Konsulat, dass ich das Dokument, das ich unterschreibe auch verstanden habe. Das heißt ich brauche einen zertifizierten Dolmetscher vor Ort im Konsulat.(Anmerkung von mir: Das stimmt auch nicht, bei dem ersten Termin wollte mein Sachbearbeiter wissen ob ich es verstanden habe, wenn nein würde er es mir übersetzen, beim zweiten Termin hat es niemand interessiert ob ich es verstanden habe) Außerdem wäre es ein Problem für mich, da das Personal im Konsulat meistens auch nur spanisch spricht.(Anmerkung von mir: Im Konsulat in Berlin sprechen sie auch deutsch) Ich müsste auch darauf achten, dass die Vollmacht keinen Formfehler enthält, sonst bekomme ich sie nicht beglaubigt.(Anmerkung von mir: Stimmt auch nicht, denn niemand hat die Vollmacht gelesen, es geht nur um die Beglaubigung einer Unterschrift) Wenn ich die beglaubigte Unterschrift geleistet hätte, müsste das Dokument nach Kolumbien per Post geschickt werden. Da könne ich mich dann auf ca. 2-3 Wochen einstellen und hoffen, dass es dort wo es hin soll, auch ankommt. (Anmerkung von mir: Mit DHL Express dauert es 5-6 Tage kostet allerdings auch 90 Euro bei uns und 70 Euro in Kolumbien, je nachdem wo man es weg schickt oder weg schicken lässt.)

In der Vollmacht sollte drin stehen in welcher Funktion man vertreten werden soll (Aktionär oder Geschäftsführer), wie viele Aktien man bekommen soll und wie hoch das Stammkapital sein soll. Letzteres ist wichtig aus haftungstechnischen Gesichtspunkten.

Bevor die Vollmacht an den Partner übergeben wird, sollte man sich den FINALEN Entwurf des Gesellschaftsvertrags zeigen lasse (estatutos sociales), inkl. dem Entwurf des Gründungsakts der Gesellschaft (acta de constitución), damit man eine Vorstellung hat, für was genau hier eine Vollmacht erteilt wird.

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