Ich zitiere hier eine Anwältin aus Kolumbien
Es gibt Onlineplattformen, wie https://www.miplanilla.com/ bei denen Sie alle Daten eingeben können und über die Sie jedes Monat die Zahlungen für alle diese Leistungen, die auf die Angestellten fallen, machen. Dh Sie müssen nicht zig Zahlungen machen sondern eine einzige, die die Plattform automatisch weiterbucht. Der Buchhalter muss dazu nur die Daten des Unternehmens und der Angestellten auf MiPlanilla eingeben und monatlich ein Zahlungsblatt erstellen, die Zahlung kann dann online erfolgen, es ist wirklich sehr einfach.
Der Buchhalter kennt sich damit im Normalfall aus und macht auch alle diese Zahlungen für das Unternehmen außer Frau Diaz möchte die Zahlungen selbst machen. Die Unternehmen entscheiden immer intern, ob sie möchten, dass die Zahlungen vom Buchhalter oder dem Geschäftsführer oder der Assistenz der Geschäftsleitung gemacht werden.
Lohn und Transportkostenzuschuss müssen Sie direkt auszahlen an den Arbeitnehmer. Zinsen der Cesantias auch, Prima de Servicio genauso. Cesantias zahlen Sie an einen Fonds. Alle anderen verpflichtenden Zahlungen, laufen über die Plattform miplanilla.com
Salud obligatoria: Ja, müssen Sie monatlich über die Plattform bezahlen.
Pensión obligatoria: Ja, auch monatlich über die Plattform.
ARL: Das ist die Versicherung für Arbeitsunfälle. Die Kategorie, in die die Arbeitnehmer fallen, hängt von der konkreten Tätigkeit ab und ist bei Security Personal höher. Aber diese Versicherung muss für alle bezahlt werden. Wird monatlich bezahlt auch über die Plattform.
Caja de compensación familiar: Familienausgleichskassen, das ist eine staatliche Einrichtung und muss verpflichtend bezahlt werden. Geht über die Plattform.
SENA + ICBF –> SENA ist eine staatliche Ausbildungsstätte und ICBF ist eine staatliche Einrichtung zum Schutz der Kinder, muss zwingend bezahlt werden, das sind Pflichtbeiträge, ähnlich wie Steuern, die auf jeden Arbeitnehmer fallen. Zahlung ist verpflichtend und monatlich. Diese Zahlung können Sie mit staatlichen Gebühren vergleichen. Läuft ebenfalls über die Plattform.
Subsidio de transporte –> Kommt darauf an. Bei Personen, die bis zu 2 Mindestlöhnen monatlich bekommen, ja. Sonst nein. Direkt an den Arbeitnehmer zahlen.
Vacaciones –> Ja, aber nur wenn die Person den Urlaub nicht in Anspruch nimmt und Sie die Person kündigen. Jeder Arbeitnehmer hat 15 Tage Urlaub pro Jahr. Angenommen, Sie stellen jemanden für 10 Monate an und die Person hatte keinen Tag Urlaub, dann müssen Sie bei der Kündigung 15 Tage : 12 Monate x 10 Monate bezahlen. Fall notwendig, direkt an den Arbeitnehmer bezahlen.
Premium Service –> PRIMA DE SERVICIO, das ist das Urlaubsgeld, zu bezahlen im Juni und im Dezember, jeweils ca. ein halber Monatslohn. Direkt an den Arbeitnehmer.
Cesantías –> an den Fonds zahlen.
Intereses de cesantías –> an den Arbeitnehmer zahlen.
Ja, beides verpflichtend, selbst wenn Sie nur für 1 Monat anstellen.
Die Cesantías sind gesetzlich verpfichtend vom Arbeitgeber zu bezahlen. Der Dienstgeber muss die Cesantías jedes Jahr bis zum 31. Dezember abrechnen und vor dem 15. Februar in den jeweiligen Fonds die Beiträge vom Vorjahr für alle Arbeiternehmer einzahlen. Es ist von äußerster Wichtigkeit, dass diese Frist nicht übersehen wird, da für Säumnis hohe Strafen zu entrichten sind (ein Tagesgehalt pro Tag Säumnis). Die „Cesantías“ entsprechen ca. einem Monatslohn pro Jahr.
Da es in Kolumbien kein Arbeitslosengeld gibt, sollen die Cesantías in erster Linie dazu dienen, den Arbeitnehmer im Falle von Arbeitslosigkeit wirtschaftlich zu schützen. Der Dienstnehmer kann aber auch wenn er bestimmte Ausgaben, wie z.B. für Wohnbau, tätigt, beantragen, dass ihm die bereits in den Fonds einbezahlten Cesantías ausbezahlt werden. Der Arbeitgeber hat ihm in solchen Fällen (gleich wie in Kündigungsfällen) ein Schreiben auszuhändigen, mit dem der Anspruchsberechtigte beim Fonds die Auszahlung beantragen kann.
Berechnungsformel: Monatslohn * tatsächlich gearbeitete Tage / 360
Zusätzlich haben Arbeitnehmer Anspruch auf Zinsen der Cesantías des Vorjahres, diese sind bis 31. Jänner, also zumeist mit dem Jänner-Lohn, auszubezahlen.