Auslandsinvestor

Ich zitiere hier eine Anwältin aus Kolumbien

Um als ausländischer Investor zu gelten, müssen Sie Ihr Kapital bei der Nationalbank registrieren. 

Grundsätzlich kommen Investemtens, wie die Zahlung die Sie für die Kapitaleinlage, die auf Ihre 50% der Gesellschaftsanteile fallen, geleistet haben, als ausländisches Direktinvestment in Betracht. Da Sie im Ausland leben und das Geld von einem ausländischen Konto auf ein kolumbiansiches Konto überwiesen wurde, um Gesellschaftsanteile zu erwerben, sind 3 Grundvoraussetzungen schon mal erfüllt. Damit ist es aber noch nicht getan. 

Weitere Bedingungen sind: 

1. Beteiligungen am Kapital einer in Kolumbien ansässigen Gesellschaft, an Aktien oder  Kapitaleinlagen der Nationalbank nachweisen, dh es geht nicht automatisiert. Obwohl Sie die Bedingungen erfüllen, müssen Sie der Nationalbank alles schicken und einen entsprechenden Antrag stellen. 

2. Danach müssen die Zahlung und Ihre Geschäftsanteile  im kolumbianischen Register für ausländisches Investment eingetragen werden, wozu ein formeller Registrierungsverfahren notwendig ist. Dieses Verfahren ist leider zeitaufwendig und die Nationalbank prüft alles sehr genau. Die Bescheinigung erhalten Sie meistens nach ca. 10 Monaten, so lange dauert das Verfahren.  Es muss im Verfahren genau dargelegt werden, wie der Zahlungsfluss war und die Banken die an dem Zahlungsfluss beteiligt werden, müssen die Zahlung direkt an die Nationalbank bestätigen, dazu ist auch ein entsprechender Antrag erforderlich, dh es reicht nicht, alle Dokumente einzureichen und Überweisungsbelege zu übermitteln, die Nationalbank macht ein internes Prüfungsverfahren und überprüft jedes Dokument auf seine Richtigkeit, bevor Sie Ihnen die Bescheinigung, dass Sie ausländischer Investor sind, ausstellt. 

3. Sie müssen eine Erklärung abgeben, dass Sie das Geld dauerhaft in Kolumbien investieren wollen, es darf sich also nicht um eine Zahlung handeln, die Sie sofort wieder zurück fordern. 

Rechtsgrundlage für das Verfahren ist Numerales 7.1.1 y 7.1.3, 7.2.1.1 Circular Reglamentaria Externa DCIN-83. Grund für so viel Komplexität ist, dass in Kolumbien bzw über Kolumbien immer noch so viel Geldwäsche betrieben wird. Daher fordern die EU und die USA in internationalen Verhandlungen regelmäßig von Kolumbien, sehr strenge Anti-Geldwäsche Vorschriften zu haben. Leider machen es diese Vorschriften allen Unternehmen schwer, ihr Business zu starten. Wenn einmal alles eingerichtet und registriert ist, läuft es problemlos aber die ersten Monate und Jahre sind mit einem großen Aufwand verbunden. 

Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, dass Sie sich ein spezielles Konto für Investoren einrichten, der Kontotyp heißt „cuenta de compensación“, damit wäre das Verfahren einfacher gewesen als es jetzt ist weil über  diese Konto viele Daten automatisiert  gesammelt werden und die Zahlung nicht über eine Privatperson (in dem Fall ihr Partner) gegangen wäre. Da die Zahlung aber bereits so geleistet wurde, ist das in Ihrem Fall hinfällig, mitterlweile ist das Geld ja in Kolumbien und Sie haben ja auch schon ein Geschäftskonto. Salopp gesagt  „Pest oder Cholera“ denn so, wie Sie es gemacht hatten, hatten Sie keine Schwierigkeiten mit der Überweisung, jetzt ist die Eintragung aber kompliziert. Wenn Sie das Investorenkonto eröffnet hätten, wären Sie viele Monate damit beschäftigt gewesen und ihr Partner hätte in der Zwischenzeit nicht arbeiten können, dafür wäre das Registrierungsverfahren einfach gewesen.

Leicht ist leider keiner der beiden Wege. Aus praktischen Gründen war es schon sinnvoll, dass Sie alles so gemacht haben, wie sie es taten denn bis es Gewinne gibt vergeht nocht Zeit, diese Zeit können Sie jetzt für das Registrierungsverfahren verweden. 

Um das Verfahren zur Registrierung des Kapitals zu beginnen müssen Sie:

1.) jemanden der seinen Wohnsitz in Kolumbien hat eine Vollmacht erteilen, Sie können die Registrierung nicht selbst vom Ausland aus machen. Dh eine formelle Vollmacht zur Registrierung Ihres Kapitals als ausländisches Investment mit Unterschrift im Konsulat ist notwendig. 

2) alle Dokumente zur Zahlung bereitsstellen, dh Überweisungsbelege, die Vollmacht, die Sie damals an ihren Partner erteilt hatten, Übereinkunft mit ihrem Partner, aus der hervorgeht, dass das Geld, das Sie ihr überweisen, als Ersteinlage dient.

3) Informationen zum Unternehmen bereitstellen (= Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag)

4.) Erklärung schreiben, dass Sie das Geld dauerhaft investieren, in der Erklärung Ihr Geschäft beschreiben. 

5.) Reisepasskopie 

6.) Antrag muss vom Bevollmächtigten ausgefüllt werden und bei der Nationalbank eingereicht werden. 

Nachdem Sie Ihr Kapital ordnungsgemäß registriert haben, haben Sie u.a. die folgenden Rechte: 

1.) Sie können Gewinne re-investieren oder nicht ausgeschüttete Gewinne mit Bezugsrecht auf den Überschuss einbehalten.

2.) Sich Gewinne problemlos vom Geschäftskonto nach Deutschland überweisen, ohne Gefahr zu laufen, dass die Nationalbank die Zahlung automatisch stoppt wegen Verdacht auf Geldwäsche (das ist eigentlich der wichtigste Punkt und der Sinn des ganzen Aufwandes denn 1.) geht auch über ihren Partner, bzw Onlinebanking).  

3.) die Einlage wieder zurück nach Deutschland überweisen, sollten Sie das Unternehmen schließen und noch Geld am Konto haben (gut zu wissen aber vermutlich in der Praxis nicht relevant, da ihr Patner das Geld ja braucht um das Unternehmen zum Laufen zu bringen). 

4.) außerdem können Sie ein Investorenvisum beantragen, das gilt aber nur, wenn Sie die Mindestsumme, die das Gesetz dafür vorsieht, erreichen. Sie müssen ein Investment in Höhe von 100 Mindestlöhnen registrieren, also COP 100.000.000 das sind umgerechnet rund 23.500 EUR. Aktuell haben Sie auf eigenen Namen aber nur COP 65.000.000 investiert, dh für das Visum ist die Grenze nicht erreicht. Ein Investorenvisum könnten Sie momentan nicht beantragen. 

Das Geld, das auf die Geschäftsanteile ihres Partners fällt, können Sie nicht als Investment registrieren. 

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