Ich zitiere hier eine zertifizierte Buchhalterin aus Kolumbien
Einbehalt an der Quelle und Selbsteinbehalt des monatlichen Einkommens: Der Einbehalt an der Quelle ist ein Prozentsatz, den wir nicht mehr an den Lieferanten zahlen, sondern an die Dian, das heißt, wir sind Inkassobeauftragte für die Dian, die Prozentsätze variieren entsprechend auf die Dienstleistung oder den Kauf, den wir tätigen, reichen diese von 1 % bis 11 %. Hinsichtlich des Selbstabzugs ist das Unternehmen verpflichtet, 8 Promille des Einkommens zu deklarieren und zu zahlen, aber dieser Wert wird von der jährlichen Einkommensteuer abgezogen.
Ica alle zwei Monate einbehalten: Es funktioniert genauso wie das Einbehalten an der Quelle, das heißt, wir zahlen es nicht mehr an den Lieferanten und wir zahlen es an das Finanzministerium, in diesem Fall sind wir auch Inkassobeauftragte.
Mehrwertsteuer vierteljährlich: Entspricht 19%, dieser Wert wird den Modellen in Rechnung gestellt, das heißt, dass sie am Ende diesen Prozentsatz annehmen, von diesen in Rechnung gestellten Werten ziehen wir die von uns gekaufte Mehrwertsteuer ab und die Differenz wird an Dian gezahlt.
Jahreseinnahmen: Die Steuer wird unter Berücksichtigung des Jahresgewinns gezahlt, d. h. von den Gesamteinnahmen ziehen wir die Gesamtsumme der abzugsfähigen Einkünfte ab und machen zu diesem Ergebnis 35 %.
Ica Annually: Entspricht 8 Promille des Jahreseinkommens.
Erneuerung der Handelsregisteranmeldung jährlich: Es kommt auf das Gesamtvermögen an, es handelt sich nicht um einen Prozentsatz, sondern um eine von der Handelskammer bereitgestellte Tabelle, die Steuer übersteigt nicht 2.500.000 Pesos pro Jahr.
Nachfolgend zitiere ich noch eine Anwältin aus Kolumbien:
1.) Die S.A.S. haben die gleichen Steuerpflichten wie jede andere Handelsgesellschaft, ohne besondere steuerliche Behandlung. Dh dass Sie eine SAS haben und zB nicht eine Limitada ist aus steuerrechtlicher Sicht unerheblich.
2.) Die Steuern die für eine SAS anfallen sind u.a. IVA, Retención en la fuente, ICA und Renta. IVA ist die Umsatz- oder Mehrwertssteuer, in Kolumbien wird kein Unterschied gemacht, ob Sie an den Endabnehmer oder an einen anderen Unternehmer verrechnen, IVA ist immer zu berechnen und beträgt 19% (außer für Getränke und bestimmte Lebensmittel, die einen eigenen IVA Satz haben), dh wenn Sie in als kolumbianisches Unternehmen eine Rechnung stellen, egal ob im In- oder im Ausland, müssen Sie immer 19% IVA in Rechnung stellen. IVA ist unter Unternehmern kein Durchlaufposten wie in Deutschland.
Die einzige Möglichkeit, ohne IVA abzurechnen, ist als natürliche Person abzurechnen.
Ein Beispiel, Frau Diaz kann eine Leistung als Maria Diaz anbieten – kein IVA. Wenn sie dieselbe Leistung als Firma anbietet – IVA. Wenn Sie zB Möbel kaufen, haben diese Möbel IVA. Den IVA von Ausgaben die Sie hatten, kann Ihre Buchhaltung kreuzen mit dem IVA den Sie selbst für Ihre Leistungen in Rechnung stellen.
ZB Ihre Firma kauft ein Bett um 100 + 19% IVA und verkauft eine Leistung um 100 + 19% IVA = an die DIAN muss zwar eine IVA Erklärung gemacht werden, es muss aber kein IVA abgeführt werden weil sie den IVA der Ausgabe mit dem IVA der Einnahme kreuzen konnten. Dh Sie schreiben in Ihre Erklärung IVA in den entsprechenden Monaten 0.
Wenn es keine Ausgabe in den entsprechenden Monaten gab, muss IVA voll abgeführt werden. IVA wird alle 4 Monate, also 3 mal im Jahr, abgerechnen. Ausgaben die angerechnet werden sollen müssen in den Monaten gemacht werden in denen Sie IVA haben. Wenn Sie also im Januar ein Bett kaufen und im Juni die Leistung erbringen, können Sie nicht kreuzen. Erbringen Sie die Leistung im Januar und kaufen Sie das Bett im Februar, können Sie kreuzen weil Januar, Februar März und April eine IVA Periode sind. Sie müssen als SAS der Steuerbehörde DIAN alle 4 Monate melden, wieviele IVA Sie hatten auch wenn IVA Null war und entsprechend abführen wenn es IVA gab.
3.) Bei gewissen Leistungen müssen Sie retención en la fuente – Quellsteuer einbehalten bevor Sie Leistungen bezahlen. ZB bevor Sie die Honorare an die Damen auszahlen, behalten Sie Quellsteuer ein. Quellsteuer beträgt 4 oder 6% je nach Leistung und je nachdem,ob Sie an eine juristische oder eine natürliche Person auszahlen und ob die Person Lohnsteuer abführen muss oder nicht (hängt davon ab, wieviel die Person im Jahr verdient, da das so kompliziert ist, behalten die meisten zur Sicherheit 6% ein).
Quellsteuer fällt insbesondere für Honorare und Dienstleistungen an. Die Services der Damen fallen darunter. Diese Quellsteuer führt Ihr Unternehmen Quartalsweise direkt an die Steuerbehörde DIAN im Namen der Person ab, die die Leistung erbracht hat. Dieser Person wird diese Abgabe auf Ihre Lohnsteuer bzw Gewinnsteuer (RENTA) angerechnet.
Ein Beispiel: Unsere Kanzlei erbringt als SAS eine Leistung A) für ein kolumbianisches Unternehmen B) für eine Privatperson in Deutschland C) für eine Privatperson in Kolumbien. Alle drei bezahlen.
A) das kolumbianische Unternehmen bezahlt uns das Honorar, behält aber 4% oder 6% Quellsteuer ein und führt diese Quellsteuer für uns an die DIAN ab. Wenn wir am Jahresende unsere Abrechnung machen, wird uns diese Abgabe auf die Gewinnsteuer die wir der DIAN schulden angerechnet. Wenn wir keinen Gewinn hatten, haben wir eine Gutschrift bei der DIAN und können diese 4% bzw 6% von der DIAN zurück forden.
B) die deutsche Privatperson muss das Honorar vollständig bezahlen weil sie nicht mit der DIAN verbunden ist und die Steuer nicht für uns abführen kann. Wir haben daher keine Gutschrift bei der DIAN.
C) die kolumbiansiche Privatperson muss das Honorar vollständig bezahlen wenn sie nicht selbstständig ist. Ist die Person Arbeitnehmer – einfach Rechnung voll bezahlen. Ist die Person Selbstständiger, Quellsteuer einbehalten und abführen wenn die Person die Ausgabe anrechnen will (auf die eigene Steuererklärung als Unternehmer) oder sonst voll bezahlen.
Weiteres Beispiel:
Ihre Firma beschäftigt 10 Damen als echte Selbstständige und zahlt monatlich ihr Honorar aus. Vor Auszahlung des Honorars muss die Quellsteuer einbehalten werden und vom Unternehmen für jede Dame an die kolumbianische Steuerbehörde DIAN abgeführt werden (6% außer die Person weißt nacht, dass sie im Vorjahr Einkommensteuer bezahlt hat, dann kann 4% anwendbar sein, muss vom Buchhalter immer im Einzelfall berechnet werden ob 4% oder 6%, die Abgrenzung ist etwas kompliziert).
Auf diese Weise werden in Kolumbien verdeckte Gewinnausschüttungen vermieden.
4.) Als SAS müssen Sie ferner ICA impuesto de industria y comercio (Industrie- und Handelssteuer) an die Stadtverwaltung bezahlen, in deren Sprengel sich Ihr Firmensitz befindet. Es handelt sich hierbei um eine kleine Abgabe, die nicht besonders hoch ist, wie hoch hängt von zahlreichen Faktoren ab. Die Abgabe ist aber so gering, dass sie sich kaum auf den Gewinn auswirkt.
5) Gewinnsteuer Renta – als SAS sind Sie verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben und anzugeben, ob Sie Gewinne hatten. Sie müssen also eine „declaración de renta“ eine Gewinnsteuererklärung – machen auch wenn es keinen Gewinn oder nur Verluste gab.
Die DIAN legt jährlich abhängig von der NIT Nummer des Unternehmens (Steuernummer) fest, wann die Erklärung abzugeben ist. Grundsätzlich ist die Erklärung im April/Mai für das vergangene Jahr zu machen. Dieses Jahr musst zb zwischen dem 7 April und dem 6 Mai 2022 für das Jahr 2021 eingereicht werden.
Die Gewinnsteuer wird aktuell gesenkt, im Jahr 2019 betrug sie 33% , im Jahr 2020 32% im Jahr 2021 31% und für das Jahr 2022 wird sie 30% sein. Dennoch ist die Gewinnsteuer für Unternehmen in Kolumbien im internationalen Vergleich sehr hoch, daher versuchen die meisten Unternehmen, Ihre Gewinne durch anrechenbare Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten.
Da die Gewinnsteuer so hoch ist, haben praktisch alle kolumbianischen Unternehmen eine Steuerstrategie, um möglichst steuerschonend zu arbeiten. Unternehmen mit echten Aktionären, zB Fluggesellschaften mit einer Vielzahl an Aktionären, gründen zB Stiftungen, spenden oder erfüllen Regierungsauflagen um so Steuervorteile zu bekommen und die 30% nicht voll zahlen zu müssen. Kleinere Unternehmen greifen oft auf die Strategie zurück, ihre Aktionäre als Arbeitnehmer anzustellen und zusätzlich Honorare an die Aktionäre auszuzahlen. Das ist insofern stimmig als das bei kleinen Unternehmen meist die Aktionäre auch die Arbeit verrichten und die sind, die mit ihren Ideen, ihrer täglichen Arbeit und ihrem persönlichen Einsatz für das Unternehmen tätig sind. Daher ist es auch legal, an Aktionäre statt Gewinne Honorare zu zahlen. Damit die Sozialversicherung aber nicht einen versteckten Arbeitsvertrag vermutet, ist es jedenfalls notwendig, einen Teil des Geldes über echte Lohnzahlungen auszuzahlen. Sie können also nicht nur Honorare zahlen, wie das Frau Diaz ganz am Anfang vorhatte.
Angenommen Sie machen 1.000 Gewinn im Jahr 2022. 500 für Sie, 500 für Frau Diaz. Sie können nun den Gewinn der DIAN im April 2023 melden und zahlen 30% Steuer, bleiben 700. Eine Anrechnung durch Retención en la fuente wird es bei Ihnen nicht geben, da Sie ja alle Ihre Leistungen im Internet erbringen. Dh niemand führt für Sie retención en la fuente Quellsteuer ab. Sie schulden die 300 an Steuer der DIAN also voll. Wenn jemand für Sie Retención en la fuente (Quellsteuer) einbehalten hätte, würden Sie nicht 300 sondern 300 minus den Betrag den Ihre Kunden für Sie einbehalten haben an die DIAN zahlen. Für Sie behält aufgrund Ihres Geschäftsmodells aber niemand Quellsteuer ein. Denn das Geld bekommen Sie ja vom ausländischen Internetportal, nicht von einem lokalen kolumbianischen Kunden. Dh Ihre Strategie muss eine andere sein als zB für ein kolumbianische Kanzlei, die nur Mandanten in Kolumbien berät, die alle Unternehmen sind, und für die permanent Quellsteuer an die DIAN bezahlt wird.
Wenn Sie eine echte Gewinnausschüttung machen wollen, zahlen Sie also 300 an Gewinnsteuer und danach 350 an Sie selbst und 350 an Frau Diaz.
Frau Diaz zahlt dann ganz normal wieder Lohnsteuer, es ist für die Lohnsteuer von Frau Diaz unerheblich, ob die 350 die sie erhält ein Geschenk waren, Aktiengewinne, Mieteinnahmen oder Einnahmen aus sonstiger selbstständiger Tätigkeit oder Einnahmen aus Arbeit. Ihre Lohnsteuer ist immer gleich hoch und hängt allein davon ab, wieviele anrechenbare Ausgaben Frau Diaz hatte. Dh die DIAN ermittelt den „Gewinn“ von Frau Diaz, und davon bezahlt sie auch wieder Renta. Eine steuerlicher Besserstellung von Aktiengewinnen gibt es in Kolumbien nicht.
Da es in Kolumbien die Quellsteuerabführpflicht gibt, IVA kein Durchlaufposten ist wie die Umsatzsteuer in Deutschland sondern 3 mal im Jahr (bei kleinen Unternehmen, bei Großunternehmen alle 2 Monate) echt abgeführt werden muss, gibt es auch kein Verbot, Gewinne vorzeitig auszuschütten. Sie müssen die Gewinne dann aber dennoch voll versteuern. Dh wenn Sie nicht bis April 2023 warten wollen, sondern die 350 beiden schon im September 2022 ausbezahlen wollen, geht das. Wenn Sie eine Auszahlung als Gewinn machen, ist die Steuer aber dennoch einzubehalten und im April 2023 abzuführen. Dh die 300 bleiben dann auf Ihrem Konto, Sie verbuchen eine vorzeitige Gewinnausschüttung in Ihrer Buchhaltung, und zahlen die 300 dann im April 2023 an die Steuerbehörde DIAN.
Wenn Sie nun aber nicht 1000 als Gewinn angeben sondern den Teil, der auf Frau Diaz entfällt ausgeben für Zahlungen an Arbeitnehmer und Honorare, ist der Gewinn nur der Teil, den Sie bekommen und weniger Gewinnsteuer fällt an.
Honorare können Sie an Aktionäre aber nur bezahlen wenn diese auch Arbeitnehmer sind, da Sie sonst bei Überprüfungen auffallen und ein verstecktes Arbeitsverhältnis vermutet wird. Es ist erlaubt, dass ein Aktionär im eigenen Unternehmen angestellt ist und so einen Lohn erhält und zusätzlich zum Lohn Honorare für andere Leistungen die er zusätzlich zur Arbeit als Angestellter, für sein Unternehmen erbringt.
Nehmen wir an, Frau Pareja ist um 100 angestellt und erhält 350 als Honorar. Dann würden Sie von den 1000: 100 an Frau Diaz als Gehalt zahlen und ca 50 Lohnnebenkosten haben. Frau Diaz erhält von diesem Bruttolohn Netto 80.
350 bekommt sie als Honorar, 6% behalten Sie an Quellsteuer ein und führen es für Frau Diaz ab (ca. 20), dh Sie zahlen 330 von den 350 an Frau Diaz aus und 20 an die DIAN für Frau Diaz.
Bleiben 500 an echtem Gewinn, davon zahlen Sie 30% Steuern = 150 Steuern, ergibt 350 Gewinn aus Aktien der nun nur mehr an Sie geht, weil Frau Diaz Ihren Teil schon als Honorar und Gehalt erhalten hat.
Durch die Anstellung von Frau Diaz wurde es rechtlich möglich, ihr auch ein Honorar zu zahlen, zusätzlich zum Gehalt.
Sie erhalten 350 aus Aktiengewinn. Diese 350 müssen Sie als Privatperson wieder voll versteuern im Rahmen Ihrer Lohnsteuererklärung. Für Sie ändert sich gar nichts.
Frau Diaz erhält aber: 80 als echten Lohn, da die Lohnsteuer schon einbehalten wurde, braucht sie diese nicht mehr zu versteuern.
330 als Honorar. Dieses Honorar muss sie versteuern, auf die Lohnsteuer werden ihr aber die 20 an Quellsteuer als Gutschrift anerkannt.
Frau Diaz erhält also nicht wie Sie insgesamt 350 die sie auch voll versteuern muss sondern erhält 410, wovon sie nur mehr 330 versteuern muss, zusätzlich hat sie die Gutschrift aus der Quellsteuer, zusätzlich hat sie einen Krankenversicherung und eine Pensionsversicherung.
Sie sehen, Frau Diaz ist durch diese Strategie voll versichert, für ihre Pension ist vorgesorgt UND sie erhält mehr Geld als wenn Sie nur den Aktiengewinn erhalten würde.
Sie erhalten Ihre 350, haben eine höhere Lohnsteuer, keine Versicherung, keine Pension.
Daher macht es für kleine Unternehmen Sinn, Ihre Aktionäre anzustellen. Da Sie nicht in Kolumbien leben und von der Versicherung in Kolumbien nichts haben und Ihre steuerliche Situation durch die internationale Aufsplitterung sowieso eine andere ist als die von Frau Diaz, kann ich nicht sagen, ob es für Sie selbst auch Sinn machen würde, sich anzustellen und keinen Gewinn zu bekommen sondern ebenfalls Gehalt und Honorare. Für Frau Diaz macht es in diesem Stadium aber definitiv mehr Sinn, Gehalt und Honorar zu beziehen anstatt Gewinne aus Aktien.
Später, wenn die Gewinne sehr hoch sind, kann es durchaus Sinn machen, nicht mehr Gehälter und Honorare zu zahlen sondern die Gewinne voll zu versteuern.
Die Steuerstrategie muss für jedes Unternehmen im Detail überlegt werden und immer angepasst werden.